25. August 2026 – Radio Brocken
Gemeinsam mit Arbeitsrechtler Hartmut Gloistein aus Halle klären wir wichtige arbeitsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Urlaub.
Nach den Ferien startet für viele wieder der ganz normale Büro-, Schicht- oder Teamalltag. Doch mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz kommen oft auch die kleinen und großen Herausforderungen zurück: Missverständnisse im Kollegenkreis, Stress mit Vorgesetzten, Unsicherheiten bei Rechten und Pflichten oder einfach die Frage, wie man brenzlige Situationen im Job am besten meistert.
Genau darum geht es in unserer Rubrik „Top im Job“: Wir greifen Alltagsfragen aus dem Berufsleben auf, geben Orientierung und zeigen Lösungen für Situationen, die viele kennen. Denn am Ende wollen wir doch alle eins: gut, fair und möglichst harmonisch durch den Arbeitsalltag kommen.
Unterstützt wird die Rubrik von Arbeitsrechtler Hartmut Gloistein aus Halle, der mit seiner Expertise wichtige Fragen einordnet und praktische Tipps gibt.
Frage 1: Nach dem Urlaub zurück am Schreibtisch und 200 ungelesene Mails – muss ich die alle beantworten?
Dr. Hartmut Gloistein: "Wenn mein Arbeitgeber das so festgelegt hat, dann muss ich das leider machen. Da komme ich nicht drumherum. Aber das mache ich dann in meiner Arbeitszeit. Wenn ich einem Job nachgehe, wo es keine gute Vertretung gibt, dann habe ich womöglich nach dem Urlaub erstmal ein gut gefülltes E-Mail-Konto. Das heißt natürlich nicht, dass ich dann für die Abarbeitung irgendwelche Überstunden machen muss, sondern das ist dann die reguläre Arbeit für mich und der komme ich dann nach."
Frage 2 : Darf mein Arbeitgeber in meinen Firmen E-Mail-Account schauen und „mitlesen“?
Dr. Hartmut Glostein: „Ja, das darf er. Der Arbeitgeber ist sozusagen der Herr über die dienstlichen Accounts und wenn es ein dienstlicher Account ist, dann darf er, solange nicht irgendwelche Privatnutzungen gestattet sind, darauf auch zugreifen und er darf auch kontrollieren, was über seine Accounts im Grunde so passiert.“
Frage 3: Kann ich mich im Urlaub krankmelden oder bin ich gezwungen, meine wertvollen Urlaubstage zur Genesung zu nutzen?
"Ich kann mich immer dann krank melden, wenn ich arbeitsunfähig erkrankt bin. Natürlich kann ich auch während des Urlaubs so erkranken, dass ich meine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Wenn das eintritt und ich weise das nach, indem ich eine ärztliche Krankschreibung erwirke, dann werden mir die Krankheitstage gutgeschrieben. Das heißt, ich verbrauche dann keinen Urlaub über die Zeit, wo ich erkrankt gewesen bin. Denn es gilt der Grundsatz, während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kann man keinen Urlaub machen."
Frage 4: Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich meinen Standort per App teile?
"Grundsätzlich muss ich nicht mitteilen, wo ich mich stets befinde. Die Standortfrage, die stellt sich häufig bei Mitarbeitern, die in irgendeiner Weise im Außendienst tätig sind. Vertriebsmitarbeiter, Mitarbeiter, die auf Baustellen fahren. Während der Arbeitszeit kommen dort Nachprüfungen durchaus in Betracht. Aber dafür brauche ich eben auch einen sinnvollen Grund. Und ich muss als Arbeitgeber immer aufpassen, dass ich nicht in eine Komplett- oder Vollüberwachung einsteige."
Top im Job bei Radio Brocken
„Top im Job“ im Radio: Jeden Morgen 8.20 Uhr in der Radio Brocken Morgenshow und nachmittags 15:40 Uhr.