21. Oktober 2026 – Radio Brocken

Arbeit

Minijob-Grenze 2027: Mehr Verdienst durch höheren Mindestlohn

Die Minijob-Grenze steigt 2027 wegen des höheren Mindestlohns von 603 auf 633 Euro monatlich. Was das für Arbeitszeit und Jahresverdienst bedeutet.

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Minijobs sind vor allem im Gastgewerbe und im Handel weit verbreitet. (Symbolbild) , Foto: picture alliance/dpa

Minijobberinnen und Minijobber dürfen ab dem 1. Januar 2027 mehr verdienen. Die Verdienstgrenze steigt von bisher 603 Euro auf 633 Euro im Monat. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, wie die Minijob-Zentrale mitteilt.

Warum steigt die Minijob-Grenze 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird deshalb automatisch angepasst.

Wie viele Stunden sind im Minijob möglich?

Wer den gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, kann ab Januar 2027 weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Die mögliche Arbeitszeit verändert sich dadurch kaum.

Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die mögliche Arbeitszeit:

  • Bei 15 Euro Stundenlohn sind monatlich rund 42 Stunden möglich.
  • Bei 18 Euro Stundenlohn sind es nur noch rund 35 Stunden.

Wer bislang weniger als 14,60 Euro pro Stunde verdient, hat ab Januar 2027 grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Lohnerhöhung. Für bestimmte Personengruppen, etwa Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gelten Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Darf der Verdienst in einzelnen Monaten höher sein?

Ja, entscheidend ist der durchschnittliche Monatsverdienst über das Jahr. Die jährliche Verdienstgrenze liegt 2027 bei 7.596 Euro.

Wer in manchen Monaten mehr verdient, kann das in anderen Monaten ausgleichen. Die Minijob-Zentrale nennt als Beispiel einen Beschäftigten, der in drei Monaten jeweils 750 Euro und in den übrigen neun Monaten jeweils 500 Euro verdient – insgesamt 6.750 Euro im Jahr. Die Jahresgrenze wird damit nicht überschritten, der Minijob bleibt bestehen.

Was gilt bei unvorhersehbarem Überschreiten der Grenze?

Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten, etwa durch die Vertretung einer erkrankten Kollegin, kann die Beschäftigung weiterhin als Minijob gelten. Das ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, mit einem Verdienst von jeweils höchstens 1.266 Euro für 2027.

Wer die Verdienstgrenze dagegen regelmäßig überschreitet, übt laut Minijob-Zentrale grundsätzlich keinen Minijob mit Verdienstgrenze mehr aus. Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden.


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