29. Juli 2026 – Radio Brocken

Online-Shopping

Google muss für Schaden durch Fakeshop aufkommen

Landgericht München I verurteilt Google zu 1.350 Euro Schadensersatz, weil ein Verbraucher über eine Anzeige auf einen betrügerischen Gartengeräte-Shop hereinfiel.

Google Logog
Das Google-Logo , Foto: Matt Rourke/dpa

Ein Verbraucher, der über eine Google-Anzeige auf einen betrügerischen Online-Shop hereinfiel, hat vor Gericht Recht bekommen. Das Landgericht München I verurteilte Google zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 1.350 Euro. Der Kläger hatte über eine als Anzeige gekennzeichnete Suchergebnisseite einen vermeintlichen Shop für Gartengeräte gefunden und dort bestellt.

Google haftet für irreführende Werbeanzeige

Das Gericht sah Google in der Verantwortung, weil das Unternehmen die Anzeige geschaltet hatte, ohne ausreichend zu prüfen, ob der beworbene Shop seriös ist. Der Fakeshop gab sich als etablierter Händler aus, lieferte die bestellte Ware jedoch nie. Google habe als Werbeplattform eine Prüfpflicht verletzt und müsse daher für den entstandenen Schaden haften, so die Richter.

Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Online-Werbung

Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte jedoch weitreichende Folgen für die Haftung von Plattformen bei betrügerischen Werbeanzeigen haben. Verbraucher, die über Suchmaschinenwerbung auf Fakeshops stoßen, könnten künftig leichter Schadensersatz geltend machen.


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