06. Oktober 2026 – Radio Brocken
Sind die Kinderkrankentage 2026 aufgebraucht, bleiben Eltern Optionen wie Übertragung, Urlaub oder unbezahlte Freistellung. Ein Überblick über Rechte und Risiken.
Wenn Kinder häufig krank sind, reichen die Kinderkrankentage manchmal nicht aus. Für 2026 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Sind diese Tage aufgebraucht, bleiben Eltern verschiedene Alternativen, um ihr krankes Kind zu betreuen.
Was gilt beim Kinderkrankengeld 2026?
Gesetzlich versicherte Eltern erhalten Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren krank ist und niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Die Krankenkasse zahlt dabei in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Ob es nach 2026 bei den 15 Tagen bleibt, ist politisch umstritten: Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich gegen eine weitere Verlängerung ausgesprochen. Ohne neue gesetzliche Regelung könnte der Anspruch auf die frühere Grundregel von zehn Arbeitstagen je Kind und Elternteil zurückfallen.
Welche Möglichkeiten gibt es ohne verbleibende Kinderkrankentage?
Eltern haben mehrere Optionen, wenn ihre Kinderkrankentage aufgebraucht sind:
- Tage übertragen: Ein Elternteil kann seine Kinderkrankentage auf den anderen übertragen, allerdings nur mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums besteht darauf kein gesetzlicher Anspruch. Privat versicherte Elternteile haben ohnehin keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Urlaub oder Überstunden nutzen: Nach einem Hinweis der Arbeitnehmerkammer Bremen können Eltern mit ihrem Arbeitgeber klären, ob sie Urlaub nehmen oder Zeitguthaben abbauen können. Das Entgelt wird dabei grundsätzlich weitergezahlt.
- Unbezahlte Freistellung: Diese Option lässt sich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, bringt aber weder Lohn noch Kinderkrankengeld.
Warum eine vorgetäuschte Krankschreibung keine Lösung ist
Sich selbst krankschreiben zu lassen, obwohl man arbeitsfähig ist, ist keine zulässige Alternative. Arbeitsrechtsexperten warnen, dass eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen kann.
Manche Unternehmen zahlen laut Hintergrundinformationen für eine bestimmte Anzahl an Tagen den Lohn freiwillig fort, sodass in der Praxis mehr bezahlte Kinderkrankentage möglich sind. Im Zweifel schafft eine Nachfrage in der Personalabteilung Klarheit über firmeninterne Regelungen.