10. Oktober 2026 – dpa Nachrichten
In Berlin stieg er in den Zug, schon in Halle endete die Fahrt. Der 60-Jährige fiel nicht zum ersten Mal auf – erst vor wenigen Monaten haben Fälle wie dieser den Bundestag beschäftigt.
Eine Reise von Berlin nach Halle ist für einen 60-Jährigen im Gefängnis zu Ende gegangen. Der Mann hatte sich ohne Fahrschein in den Zug gesetzt und flog bei der Kontrolle auf. Wie die Polizei mitteilte, fiel der Mann nicht zum ersten Mal auf: Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte ihn bereits per Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen.
Die in Mannheim verhängte Geldstrafe von 900 Euro konnte der 60-Jährige in Halle aber nicht zahlen. Also griff eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen. Beamte der Bundespolizei verhafteten den Mann und brachten ihn in ein Gefängnis. Gegen ihn läuft nun ein weiteres Ermittlungsverfahren.
Immer wieder gibt es Forderungen, dass Fahren ohne Fahrschein nicht mehr strafbar sein soll. Der Bundestag lehnte einen entsprechenden Antrag im April jedoch ab.
Kritiker bemängeln, dass durch die Ersatzfreiheitsstrafen häufig arme oder obdachlose Menschen ins Gefängnis kämen, obwohl der verursachte Schaden gering sei. Sie wollen zudem Polizei und Justiz entlasten.
Befürworter der Strafbarkeit argumentieren unter anderem, in der Praxis würden ohnehin viele Verfahren eingestellt und nur bei Mehrfach- und Intensivtätern Geldstrafen verhängt. Diese könnten auch durch Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit abgegolten werden.