04. November 2026 – dpa Nachrichten

Kriminalität

Mutter wegen Totschlags an Baby und Partner vor Gericht

Die Angeklagte hört dem Staatsanwalt aufmerksam, aber ohne erkennbare Emotionen zu. Sie schweigt zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger verliest eine Stellungnahme.

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Im Landgericht Magdeburg begann der Prozess. (Archivbild)

Wegen Totschlags an ihrem neugeborenen Sohn und ihrem Lebensgefährten muss sich eine 38-jährige mehrfache Mutter vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Die Frau aus Bernburg soll das Baby im Dezember 2024 allein in ihrer Wohnung zur Welt gebracht haben - sechs Wochen vor dem eigentlichen Geburtstermin, so die Staatsanwaltschaft. Sie rief keinen Arzt, obwohl sie erkannt haben soll, dass es dem Säugling schlecht ging. Nachdem das Kind gestorben war, soll sie Nachbarn gesagt haben, dass es bereits tot auf die Welt kam.

Fast eineinhalb Jahre später, am 7. Mai 2026, soll sie ihren damaligen Lebensgefährten bei einem Streit erdrosselt haben. Alkoholkonsum, Streit und wechselseitige körperliche Übergriffe sollen die Beziehung geprägt haben, hatte das Landgericht vorab zur Anklage mitgeteilt.

Beim Prozessauftakt wirkte die Angeklagte mit langen, lockigen Haaren äußerlich regungslos. Sie selbst sagte nichts zu den Vorwürfen. Sie ließ ihren Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin ging es allerdings nur um den Vorwurf mit Bezug auf die Tat mit dem Baby.

Der Verteidiger verwehrte sich dagegen, seiner Mandantin Untätigkeit oder Gleichgültigkeit vorzuwerfen. Sie habe nicht die Absicht gehabt, ihr Baby sterben zu lassen. Vielmehr habe die Geburt unerwartet zu Hause eingesetzt. Als das Kind auf der Welt war, habe es nicht geschrien und sich nicht bewegt. Seine Mandantin sei in «unbeschreibliche Panik» verfallen, sei überfordert gewesen und habe nicht mehr rational handeln können. Die Frau hatte auch keinen Notruf gewählt. Der Verteidiger führte zudem die Alkohol- und Drogenabhängigkeit der Frau an.

Der Verteidiger beantragte ein Gutachten mit Blick auf die Alkohol- und Drogenabhängigkeit und deren Einfluss auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Frau, die weitere Kinder hat.

Der Prozess wird am 9. November fortgesetzt. Das Gericht hat bislang Verhandlungstermine bis zum 16. Dezember angesetzt.

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