04. November 2026 – dpa Nachrichten

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe verhandelt Klage gegen Ausschluss aus AfD-Fraktion

Nach schweren wechselseitigen Vorwürfen warf die AfD Jan Wenzel Schmidt aus der Bundestagsfraktion. Karlsruhe soll prüfen, ob dadurch seine Rechte als Abgeordneter verletzt wurden.

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Schmidt war bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Mittwoch (ab 10.00 Uhr) mit dem Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus der AfD-Fraktion. Der Politiker aus Sachsen-Anhalt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD ins Rollen gebracht und wurde kurz darauf aus der Bundestagsfraktion geworfen. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

«Der Ausschluss aus einer Fraktion hat erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten», sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Sein Ziel sei keine politische Auseinandersetzung mit der AfD als solcher, erklärte er. «Ich kann die politischen Überzeugungen meiner Partei und meiner Fraktion weiterhin teilen und zugleich der Auffassung sein, dass die Entscheidung über meinen Ausschluss rechtlich überprüft werden muss.»

Hintergrund des Ausschlusses waren Streitigkeiten in der AfD Sachsen-Anhalt. Schmidt, der bis Februar 2025 Generalsekretär des Landesverbandes war, hatte sich mit anderen Führungskräften überworfen. Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Schmidt wiederum richtete Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen. Die AfD Sachsen-Anhalt brachte ein Parteiausschlussverfahren auf den Weg, dem sich die Bundesspitze anschloss.

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