23. März 2021 – dpa Nachrichten

Corona

Corona-Beschlüsse: Arbeitsfrei am Ruhetag?

Bund und Länder haben beschlossen, dass Gründonnerstag und Karsamstag in diesem Jahr Ruhetage sind. Bekommen jetzt alle frei?

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Wegen der steigenden Inzidenzzahlen haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin beim Corona-Gipfel am 21. März 2021 beschlossen, dass in der Osterwoche, der Gründonnerstag und der Karsamstag (auch Ostersamstag genannt) Ruhetage sein sollen. Aber haben da jetzt Arbeitnehmer, die normalerweise gearbeitet hätten, frei?

Wer hat frei?

Laut Arbeitszeitgesetz wird an einem Ruhetag generell nicht gearbeitet. Angela Merkel verglich den Gründonnerstag und den Karsamstag dieses Jahr mit Sonn- und Feiertagen. Einige Unternehmen dürfen normalerweise auch an diesen Tagen arbeiten wie zum Beispiel Tankstellen, Energie- und Wasserversorger oder Presse und Rundfunk, aber auch Polizei, Krankenhäuser und Altenpflegedienste.

Es gibt zwei Ausnahmen, die in den Beschlüssen auftauchen. Erstens bleiben Test- und Impfzentren geöffnet. Zweitens dürfen am Karsamstag “Lebensmittelgeschäfte im engeren Sinne” öffnen. Den Menschen, die an einem Ruhetag arbeiten, steht innerhalb von 8 Wochen ein Ausgleichstag zu. Dies dürfte dann in diesem Jahr auch einmalig für die beiden zusätzlichen Ruhetage am Osterwochenende gelten.

Die Länder müssen zustimmen

Ob die Beschlüsse umgesetzt werden, wie in der Pressekonferenz besprochen wurde, ist aber noch nicht zu 100 Prozent klar. Denn für die Umsetzung sind die einzelnen Länder zuständig. So könnte es sein, dass in den Bundesländern verschiedene Regelungen zum Einsatz kommen.


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