Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielreihe „Radio Brocken Wohnmobil-Wochen“

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Radio Brocken Wohnmobil- Wochendurch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:


1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).


2. Bekanntgaben

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.


3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, der Caravan Rossol GmbH Naumburg, der Elbe Caravan GmbH Lutherstadt Wittenberg, der Firma Petra Freytag Reisemobile und Caravan Magdeburg (= Partner des Veranstalters) und mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.


4. Anmeldung zur Teilnahme

Teilnahmeberechtigte können sich ab Montag, 15.02.2021, 05:00 Uhr zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation wwwRadioBrocken.de oder in der Radio Brocken App


  • ihre E-Mailadresse,
  • ihren Namen und Vornamen,
  • ihre Anschrift,
  • ihr Geburtsdatum zur Altersverifikation nach Ziffer 3 und
  • ihre Telefonnummer eintragen,
  • diesen Teilnahmebedingungen zustimmen,
  • dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe erlauben,
  • die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
  • diese Daten an den Veranstalter übermitteln (= Teilnehmer).

Zur Wahrung der Chancengleichheit bleiben Mehrfachanmeldungen unberücksichtigt.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinnspielreihe besteht aus zeitlich aufeinanderfolgenden Gewinnspielen. Ein Gewinnspiel kann aus mehreren Spielrunden bestehen. Ab Montag, 22.02.2021 können montags bis freitags stündlich zwischen 07:00 Uhr und 17:30 Uhr Spielrunden durchgeführt werden. Die Gewinnspielreihe endet mit der Ermittlung des vierten Gewinners. [Verlängerung: bis Freitag, 26.03.2021]

a) Zu Beginn der ersten Spielrunde eines Gewinnspiels wählt der Moderator im Radioprogramm Radio Brocken nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) einen Teilnehmer aus und gibt ihn zwischen 07:00 Uhr und 07:10 Uhr mit Namen, Vornamen und – im freien Ermessen des Veranstalters – Wohnort im Radioprogramm Radio Brocken bekannt. Hieraus folgt noch kein Gewinnanspruch.

b) Ab der erstmaligen Bekanntgabe vorgenannter Informationen im Radioprogramm Radio Brocken kann sich der bekanntgegebene Teilnehmer bis zum Ablauf der vier unmittelbar nachfolgenden Musiktitel, im Falle von Sendestörungen oder Programmunterbrechungen innerhalb der auf die Bekanntgabe folgenden fünfzehn Minuten (= Gewinnfrist) telefonisch beim Veranstalter melden unter der Gewinnhotline

0345 20 44 300

Die Kosten eines Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch). Ein Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.

ACHTUNG: Wenn das Radioprogramm Radio Brocken im Livestream über die Radio Brocken App, Internetangebote oder Smart Speaker gehört wird, kann die Gewinnfrist aufgrund einer zeitlichen Verzögerung des Empfangs früher enden. Maßgeblich für den Ablauf der Gewinnfrist ist die Programmverbreitung über UKW und DAB+.

c) Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Aufzeichnung kann widersprochen werden mit der Folge, dass der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennt. In diesem Fall wird die Spielrunde unverzüglich neu begonnen (= Wiederholung ab Ziffer 5 a)).

d) Meldet sich der bekanntgegebene Teilnehmer innerhalb der Gewinnfrist telefonisch unter der Gewinnhotline beim Veranstalter und vermag er sich durch die Mitteilung weiterer Angaben aus seiner Anmeldung zu identifizieren, wird weiter gemäß Ziffer 5 f) verfahren.

e) Geht innerhalb der Gewinnfrist kein Anruf auf der Gewinnhotline ein oder kann sich kein Anrufer als bekanntgegebener Teilnehmer identifizieren, endet die Spielrunde ohne einen Gewinner. In diesem Fall wird der Veranstalter am gleichen Tag stündlich weitere Spielrunden durchführen, in denen jeweils ein weiterer Teilnehmer ausgelost und zwischen XX:00 Uhr und XX:10 Uhr im Radioprogramm Radio Brocken bekanntgegeben wird, bis ein Teilnehmer innerhalb der Gewinnfrist beim Veranstalter anruft (Wiederholung ab Ziffer 5 a)). Ruft der bekanntgegebene Teilnehmer auch in der Spielrunde ab 17:00 Uhr nicht beim Veranstalter an, wird das Gewinnspiel am Folgetag (auf Freitag folgt Montag) fortgesetzt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass unter der Gewinnhotline gleichzeitig nicht mehr als ein Anruf angenommen werden kann. Eine Spielrunde ist auch dann beendet, wenn der bekanntgegebene Teilnehmer zwar innerhalb der Gewinnfrist auf der Gewinnhotline angerufen hat, sein Anruf wegen Anrufen von sonstigen Personen auf der Gewinnhotline aber nicht innerhalb der Gewinnfrist angenommen werden konnte. Der Veranstalter wird Anrufe auf der Gewinnhotline, die nicht vom bekanntgegebenen Teilnehmer stammen, sobald dies erkennbar ist, unverzüglich beenden.

Bekanntgegebene Teilnehmer, die nicht Gewinner sind, können in nachfolgenden Gewinnspielen erneut nach Ziffer 5 a) ausgelost werden.

f) Steht die Telefonverbindung mit dem bekanntgegebenen Teilnehmer, stellt ihm der Moderator im Radioprogramm Radio Brocken fünf Fragen zum Allgemeinwissen. Alle Fragen müssen mit dem jeweils ersten Lösungsversuch innerhalb von insgesamt 30 Sekunden richtig beantwortet werden. Undeutliche oder unverständliche Angaben gehen zulasten des Teilnehmers; sie gelten im Zweifel nicht als richtige Antwort. Kann der Teilnehmer eine Frage nicht sofort beantworten, kann er mit dem Ausruf „weiter“ zur nächsten Frage wechseln. Die auf diese Weise geschobene Frage wird am Ende erneut gestellt. Gelingt es dem Teilnehmer, alle fünf Fragen mit dem jeweils ersten Lösungsversuch innerhalb von insgesamt 30 Sekunden richtig zu beantworten, gewinnt er (= Gewinner). Anderenfalls endet das Gewinnspiel ohne einen Gewinner.

g) Wurde die Telefonverbindung getrennt, wird der Veranstalter – sofern der Teilnehmer das Telefonat nicht absichtlich beendete, ein Fall von Ziffer 5c) Satz 3 vorliegt, eine Frage im ersten Lösungsversuch falsch beantwortet oder die 30 Sekundenfrist verstrichen ist – einen Rückruf unter der vom Teilnehmer in seiner Anmeldung mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Gelingt der Rückruf, wird die Spielrunde fortgesetzt, nach freiem Ermessen des Veranstalters mit den bisherigen oder neuen Fragen und/oder dem Weiterlaufen oder Neubeginn der 30 Sekundenfrist. Misslingt der Rückruf, gilt Ziffer 5 e) entsprechend.

h) Der Veranstalter behält sich aus technischen und redaktionellen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.

6. Gewinn

Der Gewinner erhält einen, von einem Partner des Veranstalters ausgestellten

Gutschein zur kostenlosen Nutzung eines Wohnmobils

für die Dauer von sieben Tagen mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern

inklusive Versicherungs- und Kilometerregelung der jeweiligen Partner*


*Elbe Caravan GmbH Lutherstadt Wittenberg: inklusive Vollkaskoversicherung (1.500 Euro Selbstbeteiligung = Kaution, die bei Fahrzeugrückgabe zurückerstattet wird) und einer Kilometerbeschränkung von 260 km pro Tag.

Caravan Rossol GmbH Naumburg: inklusive Vollkaskoversicherung (1.200 Euro Selbstbeteiligung) und Teilkaskoversicherung (500 Euro Selbstbeteiligung) und keine Kilometerbeschränkung.

Petra Freytag Reisemobile und Caravan Magdeburg: inklusive Vollkaskoversicherung (500 Euro Selbstbeteiligung) und einer Kilometerbeschränkung von 350 km pro Tag.

Der Gutschein wird dem Gewinner auf dem Postweg übersandt oder persönlich überbracht. Er ist drei Jahre gültig und kann nach Verfügbarkeit beim jeweiligen Partner des Veranstalters eingelöst werden. Der Veranstalter entscheidet im freien Ermessen, den Gutschein welchen Partners des Veranstalters der Gewinner erhält.

Das Wohnmobil wird dem Gewinner nach vorheriger Abstimmung in den Geschäftsräumen des Partners des Veranstalters übergeben und ist dort zurückzugeben. Alle weiteren Details werden in einem Fahrzeugbenutzungsvertrag geregelt. Zum Führen des Kraftfahrzeugs ist ein gültiger Führerschein Klasse B erforderlich. Weiterführende Leistungen und Nebenkosten, insbesondere für die An- und Abreise zum Partner des Veranstalters und Kraftstoff werden nicht vom Veranstalter getragen.

An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Gewinner seine Identität durch die Vorlage geeigneter Dokumente, insbesondere eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweist.


7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer sowie Fälle von Ziffer 5 c) Satz 3 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.


8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Für den Fall der Auslosung erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass sein Name, sein Vorname und sein Wohnort im Radioprogramm Radio Brocken genannt werden sowie sein Name, sein Vorname, sein Wohnort und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.


9. Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 4 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit

https://www.radiobrocken.de/datenschutz

hinsichtlich der Verarbeitung seiner gemäß den Ziffern 4 und 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.


10. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.


11. Abbruch der Gewinnspielreihe

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

12. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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