22. Februar 2023 – Radio Brocken

März

Neu ab März 2023

Auch im März müssen Sie sich auf einige Änderungen einstellen. So gibt es Geld vom Staat und auch Künstler sollen mehr Geld bekommen. Alles für Sie hier im Überblick.

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1. Strompreisbremse

Diese gilt für alle Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern rückwirkend im März ausgezahlt. So sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Der Strompreis für private Verbraucher und kleinere Unternehmen wird auf 40 Cent pro Kw brutto begrenzt.

Das gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr.

2. Gas- und Wärmepreisbremse

Auch die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März. Sie umfasst ebenfalls rückwirkend Januar und Februar. Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr beträgt der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kw. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent pro Kw.

Der gedeckelte niedrige Preis gilt allerdings nur für ein Kontigent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Alle Infos und wie hoch Ihr Abschlag sein wird, finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.de


3. Künstlersozialabgabe

Diese Abgabe steigt von 4,2 auf 5 Prozent. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten engagieren, müssen nun höhere Abgaben zahlen.

4. Solardachpflicht

Für Gewerbe- und Industriegebäude gilt die Solardachpflicht für Neubauten. Ab März müssen Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden. Die Pflicht gilt auch für bereits geplante Vorhaben, deren Bauanträge bzw. Bauvorlagen erst danach vollständig bei den Behörden eingehen.

5. Corona-Maskenpflicht

Im März fällt eine weitere Corona-Regel. Die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen endet. Für Besucher allerdings bleibt die Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflegeheimen und Klinken weiterhin bestehen.

6. Einmalzahlung für Studierende

Ab dem 15. März können Studierende die Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Wann genau das Geld ausgezahlt wird, hängt davon ab, wann der Bescheid der Bewilligung verschickt wurde.

7. Förderung für Hausbauer

Zum 1. März startet das neue KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau". Zukünftige Eigentümer können bei der Baufinanzierung von bis zu vier Prozentpunkten weniger Zinsen pro Jahr profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass ein klimafreundliches Haus oder eine Wohnung mit dem Energiestandard EH40 selbst neu gebaut oder erstmalig gekauft wird. Treffen die Kriterien zu, können Hausbauer- bzw. -käufer mit einem gefördertem Kredit von bis zu 100.000 Euro rechnen.

8. KV-Beitrag für Rentner

Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse hat sich für viele gesetzlich Versicherte zum Jahreswechsel erhöht. Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt aus, wie es von der Deutschen Rentenversicherung heißt. Und zwar ab März dieses Jahres.

Im Januar und Februar waren die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge noch auf der Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet worden. „Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden betroffene Rentnerinnen und Rentner mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert“, so die Deutsche Rentenversicherung.

9. Kennzeichen für Mofa und Co.

Die Farbe des Versicherungskennzeichens von Mofas, Rollern, E-Scootern und Co. wechselt jedes Jahr. Stichtag ist der 1. März. Bis dahin sind die gültigen Kennzeichen grün, danach müssen sie schwarz sein. Achtung: wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.

10. Preiserhöhungen bei Krombacher

Andere Brauereien haben ihre Preise in den vergangenen Wochen bereits erhöht, nun zieht Krombacher nach. Wie das Unternehmen bereits im Oktober angekündigt hatte, werden Getränke mit und ohne Alkohol künftig teurer.

11. Wechsel kroatischer Kuna nur noch in Kroatien

Zum Jahreswechsel hat Kroatien den Euro als seine Währung eingeführt, die kroatische Kuna ist Geschichte. Im Januar und Februar ist der Umtausch der alten Währung noch an den Schaltern der Bundesbank möglich, ab März nur noch in Kroatien selbst. Der Umrechnungskurs ist dabei festgelegt: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna.

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