30. Januar 2023 – Radio Brocken
Digitaler Führerschein, Fahrprüfungen im Simulator und Lkw- oder Bus-Führerschein bereits ab 18 Jahren - die EU plant umfangreiche Änderungen und wir verraten Ihnen, was sich ändern könnte.
Um in Europa einheitlichere Regeln einzuführen, plant die EU eine große Führerscheinreform, die sogenannte vierte Führerscheinrichtlinie. Der ADAC veröffentlichte nun bereits erste spannende Informationen. Welche Maßnahmen diskutiert werden, erfahren Sie hier.
Auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen mit dem "normalen" Auto-Führerschein (Klasse B) fahren
Im Moment darf man mit dem Führerschein der Klasse B maximal Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bewegen. Viele Camper kommen da an ihre Grenzen. Daher soll die erlaubte Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Lkw- und Bus-Führerschein (Klasse C, D): Mindestalter auf 18 Jahre senken
Im Moment darf man einen Lkw-Führerschein (Klasse C) erst ab 21 Jahren machen. Der Bus-Führerschein (Klasse D) ist sogar erst ab 24 Jahren möglich. Da es einen akuten Mangel an Lkw-Fahrern gibt, wird über eine Herabsetzung des Mindestalters auf 18 Jahre diskutiert.
Digitaler Führerschein und QR-Code
Auch der digitale Führerschein soll eine zweite Chance bekommen. Ziel ist es, dass man seinen Führerschein immer digital auf einer App dabei hat, sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen. Für die Führerscheincheckkarte ist ein QR-Code anstelle des jetzigen Chips angedacht. Das soll fälschungssicherer sein.
Das könnte sich für Fahrschüler ändern
Im Moment ist es nicht möglich eine theoretische oder praktische Prüfung in einem anderen EU-Land zu absolvieren. Das soll sich wegen der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung ändern. Dafür müsste die bisherige Wohnsitzregelung vereinfacht werden.
Außerdem diskutiert man darüber, ob zukünftig die praktische Ausbildung erst nach der absolvierten theoretischen Prüfung beginnen darf. Und auch der Einsatz von Simulatoren in der Fahrprüfung wird in Betracht gezogen.
Verkehrssicherheits-Experten rieten zu einem Refresh-Kurs für Fahranfänger nach einem Jahr. Auch das steht nun zur Debatte.
Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
Die Länge des Führerscheinsentzug für etwaige Vergehen soll vereinheitlicht und in allen EU-Ländern gegenseitig anerkannt werden. So gilt beispielsweise ein in Italien verhängtes Fahrverbot dann auch in Deutschland. Um das zu gewährleisten soll es ein einheitliches Punktesystem, einheitliche Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum geben und auch die Führerscheindaten sollen in einer europaweiten Datenbank eingesehen werden, um Polizeikontrollen zu erleichtern.
Anerkennung des B196-Motorradscheins auch im Ausland
Seit geraumer Zeit darf man in Deutschland seinen Führerschein der Klasse B auf die Klasse B196 erweitern lassen. Damit darf man dann auch Motorräder bis 125 ccm fahren, allerdings bislang nur in Deutschland. Auch das soll sich künftig ändern, damit man seine Motorrad-Tour mit der 125er auch im Ausland fortführen kann.