28. September 2022 – Radio Brocken
Ab dem 1. Oktober 2022 gibt es wieder zahlreiche Änderungen und neue Gesetze. Sie betreffen u. a. den Mindestlohn, Corona-Regeln, den Messenger-Dienst WhatsApp und vieles mehr.
Erhöhung des Mindestlohns
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn von derzeit noch 10,45 Euro auf 12 Euro. Tarifverträge, welche niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, sind damit hinfällig.
Minijobs: Verdienst-Obergrenze steigt
Als Folge der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienst-Obergrenze von Mini-Jobs von aktuell 450 auf dann 520 Euro pro Monat.
Auch für Beschäftigte in Minijobs, die bislang zwischen 450 und 1.300 Euro monatlich verdienen durften, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520 bis 1.600 Euro.
Corona-Regeln: Maskenpflicht in Fernzügen
Mit Herbstbeginn werden auch wieder steigende Corona-Zahlen erwartet. Deshalb tritt ab Oktober das Bundes-Infektionsschutzgesetz in Kraft. Im Kern umfasst es die Maskenpflicht für Kliniken, Pflegeheime und Arztpraxen. In Heimen und Kliniken muss zudem ein aktueller Negativtest nachgewiesen werden. Die Maskenpflicht gilt zudem auch in Fernzügen, in Flugzeugen jedoch nicht.
Weitere Maßnahmen wie Maskenpflicht in Restaurants, Geschäften oder bei Veranstaltungen bleiben den Ländern überlassen. In Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können.
Corona-Impfung: Vollständiger Impfschutz mit mindestens drei Impfungen
Als "vollständig geimpft" gelten ab dem 1. Oktober nur Menschen, die mindestens drei Corona-Impfungen erhalten haben. Zwei Impfungen reichen nur noch, wenn man zudem von einer Corona-Erkrankung genesen ist und dies nachweisen kann. Als "frisch geimpft" gelten diejenigen, deren letzte Impfung nicht länger als 3 Monate zurück liegt.
Senkung der Umsatzsteuer auf Gas
Der Mehrwertsteuersatz von Gaslieferungen wird ab Oktober von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Damit soll die umstrittene Gasumlage (sofern sie denn kommt) ausgeglichen werden. Ob die Gasumlage noch kippt, werden die Entwicklungen der nächsten Wochen zeigen.
Grundsteuer-Erklärung: Frist läuft am 31. Oktober ab
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. In der Regel müssen die Erklärungen elektronisch beim Finanzamt eingehen - über einen Zugang beim Portal Elster und dem dort bereitgestellten Formular. Es dürfen aber auch kommerzielle Steuerprogramme verwendet werden, die eine Schnittstelle zu Elster anbieten. Menschen, die über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, können die Erklärung auch von Angehörigen anfertigen lassen. In Ausnahmfällen ist auf Anfrage beim Finanzamt auch eine Erklärung in Papierform möglich.
WhatsApp: Kein Support mehr für alte Handys
Der Messenger-Dienst WhatsApp wird ab dem 24. Oktober auf iPhones mit dem Betriebssystemen IOS 10 und 11 nicht mehr unterstützt. Als Mindestanforderung gilt dann IOS 12.