23. Juni 2025 – Radio Brocken
Zählt die Betriebsfeier als Arbeitszeit? Arbeitsrechtler erklärt, wann Sie Anspruch auf Vergütung haben und was bei freiwilliger Teilnahme gilt.
Die Grillparty am Freitagnachmittag, das Sommerfest im Biergarten oder das Teambuilding-Event im Park – gerade in der warmen Jahreszeit laden Arbeitgeber gerne zu Betriebsfeiern ein. Doch während sich viele Beschäftigte über die willkommene Abwechslung freuen, stellt sich oft eine praktische Frage: Zählt die Zeit auf der Firmenfeier eigentlich als Arbeitszeit?
Freiwillige Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit bleibt unbezahlt
Die Antwort hängt entscheidend von zwei Faktoren ab: dem Zeitpunkt der Veranstaltung und der Art der Teilnahme. "Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die freiwillig ist und außerhalb der Arbeitszeit liegt, wird die Zeit in der Regel nicht vergütet", erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden.
Das bedeutet konkret: Lädt der Chef zum abendlichen Sommerfest ein, ohne dass Beschäftigte verpflichtet sind zu erscheinen, haben sie keinen Anspruch auf Bezahlung der Feierzeit. Die Teilnahme gilt als private Freizeitgestaltung, auch wenn sie im betrieblichen Rahmen stattfindet.
Feiern während der Kernarbeitszeit müssen vergütet werden
Völlig anders verhält es sich bei Veranstaltungen während der regulären Arbeitszeit. Hier greift ein klares Prinzip: Arbeitszeit muss vergütet werden – auch wenn dabei gefeiert statt gearbeitet wird. Ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend ist, spielt dabei keine Rolle.
Allerdings gibt es einen wichtigen Haken für Feier-Verweigerer: Wer sich gegen die Teilnahme an einer freiwilligen Betriebsfeier während der Arbeitszeit entscheidet, muss in dieser Zeit arbeiten. Ein Anspruch darauf, früher nach Hause zu gehen oder die Zeit anderweitig zu nutzen, besteht nicht.
Gleichbehandlung ist Pflicht
Bei der Organisation von Betriebsfeiern müssen Arbeitgeber auf Fairness achten. "Es müsse theoretisch jede und jeder teilnehmen können", betont Arbeitsrechtler Lange. Niemand darf ohne sachlichen Grund von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Ausnahmen gelten nur in besonderen Betriebssituationen: Unternehmen mit ununterbrochener Produktion oder Bereiche wie Notaufnahmen, wo eine ständige Anwesenheit erforderlich ist, können nicht alle Mitarbeitenden gleichzeitig freistellen.
Häufig gestellte Fragen zu Betriebsfeiern und Arbeitszeit
Muss ich an einer Betriebsfeier teilnehmen, wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet?
Nein, auch bei Veranstaltungen während der Kernarbeitszeit ist die Teilnahme meist freiwillig. Sie müssen dann aber normal weiterarbeiten und können nicht früher gehen. Nur in seltenen Fällen kann der Arbeitgeber die Teilnahme anordnen.
Bin ich bei einer Betriebsfeier unfallversichert?
Ja, bei betrieblichen Veranstaltungen besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz – unabhängig davon, ob sie als Arbeitszeit vergütet werden. Dies gilt sowohl für die Feier selbst als auch für den direkten Hin- und Rückweg.
Was passiert, wenn ich auf der Betriebsfeier Alkohol trinke und einen Unfall verursache?
Der Unfallversicherungsschutz kann bei erheblichem Alkoholkonsum entfallen. Zudem können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie sich stark daneben benehmen. Auch bei Betriebsfeiern gelten gewisse Verhaltensregeln.