Seit dem 11. Januar nehmen die Impfzentren in Sachsen-Anhalt die Arbeit auf. Hier alle wichtigen Informationen zu den Impfungen.
In den letzten Tagen haben sich die Impfzentren bei uns im Land darauf vorbereitet mit dem Impfen loszulegen. Seit dem 27.12.2020 sind bereits mobile Teams unterwegs, die zunächst in Pflegeeinrichtungen angefangen haben, die erste Gruppe zu impfen. Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Jeder darf selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht.
Wie teilen sich die Gruppen ein?
Die Personengruppen teilen sich in vier grobe Gruppen auf:
Gruppe mit höchster Priorität: alle über 80-Jährigen, Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten
Gruppe mit hoher Priorität: alle über 70-Jährigen; Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind; Ärzte und Pflegepersonal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Personal in SARS-CoV-2-Testzentren; Polizei – und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Risiko ausgesetzt sind; Personen, die in Flüchtlings – und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Gruppe mit erhöhter Priorität: alle über 60-Jährigen, Personen mit Krankheiten wie z.B. chronische Nierenerkrankungen, HIV-Infektionen, Krebs oder Asthma; Personen in relevanten Positionen in Regierung, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.; Personen in Apotheken, öffentlicher Versorgung und Entsorgung, Transportwesen etc.; Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer; Personen mit prekären Arbeits – oder Lebensbedingungen
In der letzten Gruppe sind dann alle, die nicht oben genannt sind.
Wie funktioniert die Terminvergabe?
Termine können unter der zentralen Rufnummer 116117 gebucht werden oder online unter impfterminservice.de. Die Termine werden gemäß der Verfügbarkeit freigeschaltet. Bei der Vergabe wird die Impfberechtigung abgefragt und ein Code ausgegeben. Im Impfzentrum wird dann die Impfberechtigung mit Hilfe ihres Personalausweises bzw. einer Bestätigung ihres Arbeitgebers noch einmal überprüft. So wird sichergestellt, dass die Impfgruppen eingehalten werden. Zum Termin wird außerdem die Krankenkassenkarte benötigt und der Impfausweis.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Die Termine werden je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes vergeben. Für einen umfassenden Schutz sind bei den aktuell verwendeten Impfstoffen zwei Impfungen notwendig, mit einem Abstand von drei Wochen. Beide Termine werden zusammen vergeben.
In der ersten Lieferung am 26.12. hat Sachsen-Anhalt knapp 10.000 Impfdosen erhalten. Bis Mitte Februar wird mit 175.000 Impfdosen gerechnet.
Gemessen an der Bevölkerung kommt Sachsen-Anhalt gut mit den Impfungen voran. Stand 07.01.2021 haben 8 von 1000 Sachsen-Anhaltern ihre erste Impfung bekommen.
Besonderheiten
Die von BioNTech/Pfizer gelieferten Behältnisse haben nach bisheriger Zulassung fünf Impfdosen enthalten. In der Praxis ist jedoch herausgekommen, dass durch eine „Über-Füllung“ der Fläschchen mit den richtigen Spritzen und Kanülen sechs Dosen gezogen werden können. Dafür gab es eine neue Zulassung. Das bedeutet, dass 20% mehr Menschen geimpft werden können.
Dieser Impfstoff ist sehr temperaturempfindlich – er kann bei Temperaturen von -90 bis -60 Grad bis zu 6 Monate lang gelagert werden. Nach dem Auftauen und der Verdünnung muss der Impfstoff innerhalb von sechs Stunden verimpft werden, danach ist er unbrauchbar.
Hier zur Übersicht mit alle Impfzentren
>>Impfzentren-Übersicht