10. Mai 2025 – dpa Nachrichten

Todesfahrt vor Weihnachten

Hilfen fließen an Betroffene des Weihnachtsmarkt-Anschlags

Als Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen des Anschlags vom Magdeburger Weihnachtsmarkt stehen bis zu 25 Millionen Euro bereit. So funktionieren die Auszahlungen - und weitere wichtige Hilfen.

aeyuneqdzy-v3-ax-s2048.jpeg
Die Auszahlung der Bundeshilfen für die Betroffenen des Anschlags laufen. (Archivbild), Foto: Heiko Rebsch/dpa

Viereinhalb Monate nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sind schon mehrere Millionen Euro an die Betroffenen geflossen. Dabei spielen dank riesiger Anteilnahme Spenden eine große Rolle, aber auch staatliche Mittel. Die Bundesregierung stellte Ende Januar bis zu 25 Millionen Euro für die Unterstützung der Betroffenen der Todesfahrt auf dem Weihnachtsmarkt bereit. «Bisher sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 1,79 Millionen Euro an insgesamt rund 220 Betroffene erfolgt», teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin auf Anfrage mit.

«Dabei ist zu berücksichtigen, dass die weiteren bereits eingegangenen Anträge bis auf einzelne Ausnahmen noch in Bearbeitung sind.» Mit Stand vom 6. Mai hat das Bundesamt für Justiz rund 350 Anträge registriert.

Kurz vor Weihnachten war ein 50 Jahre alter Arzt aus Saudi-Arabien, der seit 2006 in Deutschland lebt, mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Sie kamen aus fast allen Bundesländern sowie aus dem Ausland. Der Täter sitzt in Untersuchungshaft.

Aktuell würden Pauschalen gewährt, die keine vertiefte Prüfung des Einzelfalls erforderten und als Soforthilfen dienen sollten, die Betroffenen möglichst zügig zu unterstützen, hieß es weiter aus dem Ministerium. Die ersten Anträge seien schon im Februar beschieden und Hilfen ausgezahlt worden.

«Bei einer Vielzahl der bisher bewilligten Anträge dürften aber im Laufe der Zeit zusätzlich weitergehende finanzielle Hilfen hinzukommen, die dann vom Grad der Schädigung im Einzelfall abhängig sind. Hier muss dann häufig auch intensiver geprüft werden.»

Aus dem für dieses Jahr mit einer halben Million Euro gefüllten Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt sind inzwischen 127.050 Euro an Betroffene und Hinterbliebene geflossen. Insgesamt wurden 65 Anträge bewilligt, in 59 Fällen ging es um Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, wie das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mitteilte. An diese Personengruppe seien insgesamt 107.000 Euro ausgereicht worden.

Weil der Fonds rückwirkend bis ins Jahr 2019 aufgelegt worden war, profitieren zudem Betroffene des Halle-Anschlags. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Attentäter versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er davor eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Gast. Auf seiner Flucht verletzte der Attentäter zahlreiche weitere Menschen, ehe er von der Polizei gefasst wurde.

Außerdem steht den Betroffenen je nach ihrer aktuellen Bedarfslage und ihrem Leistungsanspruch eine gesetzlich geregelte Soziale Entschädigung zu. Zuständig ist in Sachsen-Anhalt dafür das Landesverwaltungsamt in Halle. Laut einer Sprecherin sind inzwischen mehr als 400 Anträge von Betroffenen des Magdeburger Anschlags auf diese Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht des SGB XIV eingegangen. Das seien nur Menschen, die in Sachsen-Anhalt wohnten.

Entsprechend dem Wohnortprinzip ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem die Betroffenen leben. «Aktuell gibt es in fast allen Bundesländern Betroffene des Anschlags», so die Behördensprecherin. Es gehe um geschädigte Menschen, Hinterbliebene oder Angehörige der Opfer sowie nahestehende Personen.

Ziel des Sozialen Entschädigungsrechts sei, schnell umfassende und dem Bedarf entsprechende Hilfe zu gewähren. Den Menschen soll die Rückkehr in den Alltag und in die Gesellschaft möglichst ohne dauerhafte Beeinträchtigung ermöglicht werden. «Insofern stehen zunächst die Leistungen der Krankenbehandlung und Teilhabe und nicht die Zahlung von Geldleistungen bei verbleibenden Gesundheitsstörungen im Vordergrund», so die Sprecherin des Landesverwaltungsamts.

Betroffenen sei die Möglichkeit einer Behandlung in einer Traumaambulanz eröffnet worden. Dabei sei es um die frühzeitige Unterstützung gegangen, das schreckliche Erlebnis zu bewältigen. Wer will, kann Fallmanager in Anspruch nehmen, die die Betroffenen durchgehend begleiten bei Antragstellungen, der Suche nach den passenden Hilfestellungen und der Kontaktaufnahme mit anderen Behörden.

Bei den Sozialen Entschädigungen geht es außerdem etwa um Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Krankenbehandlungen, die Teilhabe an Bildung, dem Arbeitsleben, Ausgleich in Härtefällen, Entschädigungszahlungen und Berufsschadensausgleich. Wenn dauerhafte gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden, die durch das Attentat entstanden, kann es auch monatliche Entschädigungszahlungen geben.

Schnelle Hilfe stand für die Betroffenen auch aus Spendengeldern bereit. Die Stadt Magdeburg hatte erst am Freitag mitgeteilt, dass vom Spendenkonto inzwischen 1,29 Millionen Euro Soforthilfen an 1.113 Betroffene ausgezahlt worden seien. Weitere rund 266.000 Euro würden in den kommenden Tagen überwiesen. Auf dem städtischen Spendenkonto seien über 1,5 Millionen Euro eingegangen.

Aktuelle Nachrichten aus Sachsen-Anhalt

undefined
Radio Brocken
Audiothek