Projekt von Juristen
Handreichung zeigt rechtliche Wege bei AfD-Kurswechsel auf
Sonderklassen und Umzug in Massenunterkünfte? Eine Handreichung von Juristinnen und Juristen verrät, wie Betroffene gegen diskriminierende Pläne vorgehen können.

«Baby-Begrüßungsgeld» nur für Deutsche. Eine Familie ohne deutschen Pass, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt lebt, arbeitet und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, würde hier leer ausgehen. Nach Einschätzung der Projektbeteiligten lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres als sachlicher Grund für eine familienpolitische Leistung heranziehen. Im AfD-Wahlprogramm steht «Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.» Unterbringung von Asylbewerbern in Massenunterkünften am Stadtrand. Sollte eine Familie mit einem Schulkind und einer schwangeren Mutter gezwungen werden, von einer Wohnung, die von der Kommune bereitgestellt wird, in eine große Landeseinrichtung ohne gute Verkehrsanbindung umzuziehen, hätte eine Klage aus Sicht der Autorinnen und Autoren Aussicht auf Erfolg. Die AfD hatte angekündigt: «Eine AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren.» Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten. Aus Sicht der Juristen-Gruppe wäre ein getrennter Unterricht nur dann rechtmäßig, wenn er der Vorbereitung auf den Übergang in die Regelklasse dient. Fehle eine solche konkrete Perspektive, sollten die Eltern gegen die Zuweisungsentscheidung der Schulleitung Widerspruch beim Landesschulamt einlegen.




