11. September 2026 – dpa Nachrichten

Luftverkehr

Drohnen: Zahl der Ordnungswidrigkeiten steigt

Flüge über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flughäfen sorgen für Ärger: Immer wieder fliegen private Drohnenflieger dort, wo sie nicht fliegen dürften.

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In bestimmten Gebieten ist das Fliegen von Drohnen verboten: etwa über Privatgrundstücken oder in der Nähe von Flughäfen. (Archivbild)

Beim Betrieb von Drohnen, vor allem auch im privaten Bereich, bleibt die Zahl der Verstöße weiter hoch. Wie das Landesverwaltungsamt mitteilte, wurden in diesem Jahr bereits 37 Ordnungswidrigkeiten festgestellt - und damit schon jetzt mehr als in den vergangenen vier Jahren. Zwischen 2022 und 2025 wurden jedes Jahr zwischen 19 und 35 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Besonders häufig gehe es um Überflüge von Wohngrundstücken. Daneben gebe es auch häufig Verstöße bei Flügen in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flugplätzen. Drohnen werden nach Angaben der Behörde inzwischen unter anderem in der Landwirtschaft, bei Vermessungen sowie von Polizei und Feuerwehr eingesetzt.

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