15. Mai 2025 – dpa Nachrichten
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Dieser Pflicht kommt nur rund ein Drittel in Gänze nach.
Die meisten Betriebe in Sachsen-Anhalt, die gesetzlich zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, erfüllen diese Pflicht nur in Teilen oder gar nicht. Den neuesten Zahlen zufolge ging die sogenannte Erfüllungsquote sogar zurück von 32,6 Prozent im Jahr 2022 auf rund 31,8 Prozent im Jahr 2023, wie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit in Halle mitteilte. 2023 hätten darüber hinaus 39,8 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, der Wert ist über die vergangenen zehn Jahre gestiegen. 28,4 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe hatten keinen der vorgesehenen Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt.
Der Chef der Regionaldirektion, Markus Behrens betonte, dass es viele Hilfen für Unternehmen gibt, um die Inklusion zu fördern. «Die Palette der Förderinstrumente ist vielfältig und umfasst Qualifizierung, Gehaltszuschüsse und technische Ausstattung. Unternehmen sind eingeladen, sich jederzeit bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten zu lassen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern.»
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen den Angaben zufolge eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt und soll einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen.
Den Zahlen zufolge waren 2023 im Land 19.400 Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 80 Prozent von ihnen sind 45 Jahre oder älter. Die meisten arbeiten laut der Regionaldirektion im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozial- und Gesundheitswesen.