02. Oktober 2026 – dpa Nachrichten
Bei der Landtagswahl ging es um jede Stimme – jetzt wird auch finanziell abgerechnet. Dabei hat auch die hohe Wahlbeteiligung einen bedeutenden Einfluss. Wie viel Geld steht den Parteien nun zu?
Die Parteien haben gekämpft und gewonnen – oder auch verloren. Mit der Landtagswahl ist nicht nur über die künftige Zusammensetzung des Parlaments entschieden, sondern auch über einen Teil der Parteifinanzen. Laut Parteiengesetz, das bundesweit gilt, erhält jede Partei, die mindestens ein Prozent der Zweitstimmen verbuchen konnte, pro Wählerstimme jährlich 50 Cent aus dem Staatshaushalt. Analoge Regelungen mit anderen Summen gibt es für die Bundestags- und Europawahlen. Je nach Abschneiden klingeln also die Kassen der Parteien – besonders bei einer.
Die Summe wächst mit der Höhe der Wahlbeteiligung
Die Bundestagspräsidentin setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel für jede anspruchsberechtigte Partei für das jeweils vorangegangene Jahr fest. Stichtag ist jeweils der 15. Februar. Die Landesparlamente sind in die Auszahlung nur insoweit einbezogen, als es sich um die Stimmen bei Landtagswahlen handelt. Bisher wurden in Sachsen-Anhalt so jährlich insgesamt 509.157 Euro ausgezahlt, wie Landtagssprecherin Dorothee Bodewein mitteilt. Die Ergebnisse der Landtagswahl 2026 spiegeln sich darin noch nicht wider.
Weil dieses Mal deutlich mehr Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, steigt das zu verteilende Geld: Bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent und 1.315.282 gültigen Zweitstimmen wird es künftig rechnerisch mit 657.641 Euro pro Jahr deutlich mehr sein.
Beim Wahlsieger AfD klingelt es am meisten in der Kasse
Aus den Landtagswahlen geht Sachsen-Anhalts AfD auch finanziell als Sieger hervor. Sie erhielt laut Angaben des Statistischen Landesamtes knapp 576.000 Zweitstimmen und kann sich somit auf jährlich rund 288.000 Euro in der Parteikasse freuen. Laut Landtagssprecherin werden der AfD aufgrund des Ergebnisses bei der Landtagswahl 2021 rund 110.700 Euro aus der Staatskasse überwiesen. Die Zweitplatzierte CDU muss hingegen künftig mit deutlich geringerer staatlicher Zuwendung auskommen. Knapp 226.600 Stimmen bedeuten 113.300 Euro in der Kasse, statt bisher 197.400 Euro
Der Neueinsteiger BSW bekommt mehr als 33.000 Euro
Weniger schmerzlich ist der Verlust für die Linke, die bisher 58.400 Euro erhielt und künftig 56.300 Euro bekommt. Hier macht sich trotz prozentualer Verluste die hohe Wahlbeteiligung mildernd bemerkbar. Die SPD kann bei leichten Gewinnen und 122.000 Stimmen mit deutlich mehr Geld rechnen. Die 61.100 Euro sind knapp 15.000 Euro mehr als bisher.
Die Grünen (117.000 Stimmen) verbuchen ebenso ein deutliches Plus und erhalten statt bisher 31.500 Euro künftig 58.500 Euro. Neu im Parlament ist das BSW: Mit 66.350 Zweitstimmen stehen der Partei 33.200 Euro zu.
Wer nicht in den Landtag kommt und trotzdem profitiert
Auf der staatlichen Finanzierungsliste stehen auch außerparlamentarische Parteien. Die FDP (34.000 Stimmen), die nicht mehr im Landtag vertreten ist, muss künftig mit 17.000 Euro und damit deutlich weniger als den bisherigen 34.000 Euro auskommen. Die Freien Wähler, die bei der vorigen Landtagswahl stark waren, erhalten statt 16.600 Euro, für jetzt 15.400 Zweitstimmen, künftig 7.700 Euro pro Jahr. Für die Tierschutzpartei bleibt es mit 14.350 Stimmen bei etwa 7.200 Euro.
Leer geht künftig die Partei die.Basis aus, die mit 1.900 Stimmen weniger als 1 Prozent erreichte und die Anforderungen nicht mehr erfüllt. Bisher fließen jährlich 7.800 Euro aufgrund des bei der Landtagswahl 2021 erzielten Ergebnisses in deren Parteikasse.
Das sind weitere Finanzquellen der Parteien
Das Geld, das nach Zweitstimmen ausgezahlt wird, ist nur eine Quelle für die Parteifinanzen. Weitere sind zum Beispiel Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden, aber auch Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit oder Beteiligungen, erklärt Landtagssprecherin Bodewein.
Meist werden kleinere Landesverbände von den Bundesparteien unterstützt. Größere Einnahmen sind detailliert im jeweiligen Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Das Einreichen des Rechenschaftsberichts bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages ist Voraussetzung für die Festsetzung und Auszahlung der staatlichen Teilfinanzierung.