Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken und der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media-Präsenzen führt der Veranstalter die Höreraktion „Radio Brocken: Milch für alle" durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Tina Wilhelm und den Geschäftsführer Mike Bröhl, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Höreraktion ist unentgeltlich.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist, für eine Schule in Sachsen-Anhalt. Schulen im Sinne dieser Höreraktion sind Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 a) - f) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) sowie vergleichbare Schulen in freier Trägerschaft (§§ 14 ff Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Als Teilnahmeberechtigte sind insbesondere Schüler ab 16 Jahren, Eltern von (jüngeren) Schülern und Lehrer angesprochen. Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, Mitarbeiter der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, leitende Mitarbeiter der Schäfer's Brot- und Kuchenspezialitäten GmbH, leitende Mitarbeiter der EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG sowie Betreiber von EDEKA-Märkten und E-Centern in Sachsen-Anhalt und mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
5. Anmeldung
Von Freitag, 24.10.2025, 06:00 Uhr, bis zum Ende der Höreraktion können sich Teilnahmeberechtigte zur Teilnahme an der Höreraktion anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de oder in der Radio Brocken App
- Anrede, Name und Vorname,
- E-Mailadresse
- Telefonnummer,
- den vollständigen Namen und Ort der Schule, für die die Teilnahme erfolgen soll,
- eine Telefonnummer dieser Schule und
- die besuchte Klasse (soweit Anmeldung durch Schüler oder Eltern) eintragen,
- diesen Teilnahmebedingungen zustimmen und dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Höreraktion erlauben,
- die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
- diese Daten an den Veranstalter übermitteln
(= Teilnehmer).
Mehrfachanmeldungen verschiedener Teilnehmer für eine Schule oder eines Teilnehmers für verschiedene Schulen sind zulässig. Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers für eine Schule werden zur Wahrung der Chancengleichheit nur einmal berücksichtigt.
6. Ablauf der Höreraktion
In Aktionsrunden werden insgesamt neun Gewinnerschulen ermittelt.
a) Der Veranstalter behält sich vor, im Zeitraum von Dienstag, 28.11.2025, bis zum Ende der Höreraktion Teilnehmer unter der bei der Anmeldung mitgeteilten Telefonnummer anzurufen, über die Motive für die Teilnahme zu befragen und dieses Telefonat im Radioprogramm Radio Brocken zu senden. Ein Gewinnanspruch wird hierdurch nicht begründet.
b) Ab Donnerstag, 30.11.2025, wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr aus allen Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) täglich einen Teilnehmer aus. Die von diesem Teilnehmer in seiner Anmeldung benannte Schule erhält eine Gewinnoption. Eine Gewinnoption wird nicht gewährt, wenn der anmeldende Teilnehmer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall wird der Veranstalter unverzüglich einen weiteren Teilnehmer auswählen (= Neubeginn der Aktionsrunde ab Ziffer 6 b) Satz 1 dieser Teilnahmebedingungen).
c) Die Gewinnoption wird zum Gewinnanspruch, wenn die Schulleitung und – soweit erforderlich – der Schulträger bis 15:00 Uhr des Tages nach Absprache mit dem Veranstalter dieser Höreraktion über Ablauf, Versicherung, Sicherheitskonzepte sowie sonstige räumliche und technische Voraussetzungen eine Zustimmung zur Durchführung der Höreraktion mindestens in Textform erteilen (= Gewinnerschule). Anderenfalls erlischt die Gewinnoption und der Veranstalter wird an diesem oder dem nächsten Tag (auf Freitag folgt Montag) einen weiteren Teilnehmer auswählen (= Neubeginn der Aktionsrunde entsprechend Ziffer 6 b) und c) dieser Teilnahmebedingungen). Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis eine Gewinnerschule ermittelt ist, wobei der Zeitraum zur Zustimmung jeweils mindestens vier Stunden während der üblichen Bürozeiten betragen soll.
d) Die Höreraktion endet mit der Ermittlung der neunten Gewinnerschule.
7. Gewinn
Für jede Gewinnerschule stellt der Veranstalter am nächstfolgenden Schultag ein
Eventfrühstück mit Musik und Moderation für alle Schüler, bestehend aus Brot sowie Milch.
8. Ausschluss
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Geburtsdatum oder Telefonnummer bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn.
9. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Vornamens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Höreraktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Höreraktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Höreraktion einverstanden. Er erklärt außerdem sein Einverständnis, dass im Zusammenhang mit der Höreraktion sein Name, sein Vorname und seine Beziehung zur Schule im Radioprogramm Radio Brocken genannt und im Gewinnfall neben bei der Gewinnübergabe gegebenenfalls angefertigten Fotos und/oder Bewegtbildern (Video) mit seinem Bildnis in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media-Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Höreraktion sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Höreraktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
10. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach den Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Höreraktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich der Verarbeitung seiner gemäß den Ziffern 5 und 9 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten
https://www.RadioBrocken.de/Datenschutz
sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.
11. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen oder Accounts, Abbruch von Telefonaten, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B., wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
12. Abbruch der Höreraktion
Der Veranstalter behält sich vor, die Höreraktion abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Höreraktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Höreraktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
13. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.