27. Januar 2023 – Radio Brocken
Der nächste Heizkostenzuschuss ist beschlossen und soll viele Verbraucher entlasten. Doch wie viel Geld gibt es, wann wird er ausgezahlt und wer hat Anspruch drauf?
Der zweite Heizkostenzuschuss ist beschlossene Sache und kommt für viele Verbraucher gerade zur rechten Zeit. Doch diesen Zuschuss erhalten nicht alle automatisch.
Wer bekommt die Einmalzahlung?
Den zweiten Heizkostenzuschuss erhalten laut Bundesregierung nämlich nur bestimmte Personengruppen. Diese müssen in den Monaten 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderungen erhalten haben. Dazu gehören:
- Wohngeldbeziehende
- Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Personen in Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden
Wie viel Geld gibt es?
Nicht jeder Berechtigte erhält denselben Betrag. Denn: Der konkrete Heizkostenzuschuss ist abhängig von Faktoren wie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. Ein Überblick über die Höhe des Heizkostenzuschusses im Einzelnen:
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Wohngeld-Berechtigte (1 Person) | 415 Euro |
Zwei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 540 Euro |
Drei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 640 Euro |
Studierende und Azubis mit Förderung | 345 Euro |
Wann kommt die Einmalzahlung?
Mit der Auszahlung sei wohl Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen, spätestens zum Ende des ersten Quartals 2023. Genaue Angaben haben die Bundesländer allerdings noch nicht gemacht. Die Auszahlung geschieht somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Nach Angaben der Regierung werden rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland den Heizkostenzuschuss erhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von geschätzten 551 Millionen Euro.