15. September 2026 – Radio Brocken

Neu im Oktober

Winterzeit und Alkoholverbot: Das ändert sich im Oktober

Im Oktober 2026 gilt ein Alkoholverbot an Bahnhöfen, die Winterzeit beginnt am 25. Oktober und es ändern sich Regeln zu Heckenschnitt, Vorsorgeregister und PFAS.

Bahnhof Zug

Im Oktober 2026 treten in Deutschland mehrere Neuerungen in Kraft. Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen ein, und die Uhren werden auf Winterzeit umgestellt. Zusätzlich ändern sich Regeln zum Heckenschnitt, zum Vorsorgeregister und zu bestimmten Chemikalien in Alltagsprodukten.

Alkoholverbot gilt bald an allen Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn führt ein Konsumverbot für Alkohol an sämtlichen Bahnhöfen ein. Damit will das Unternehmen nach eigenen Angaben die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern.

Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige. Bei Verstößen droht laut Deutscher Bahn zunächst ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot.

Wann beginnt die Winterzeit 2026?

Die Winterzeit startet in der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober 2026. Die Uhren werden dann von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Die Sommerzeit endet damit am letzten Sonntag im Oktober – wie in den meisten europäischen Ländern.

Weitere Neuerungen im Oktober

Heckenschnitt erlaubt: Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Die seit März laufende Schonzeit für nistende Vögel und andere Tiere endet dann.

Zentrales Vorsorgeregister: Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können künftig als Abschriften digital im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte können die Dokumente im Ernstfall direkt einsehen. Der Upload erfolgt nicht durch die Betroffenen selbst, sondern durch verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte.

Weniger PFAS in Alltagsprodukten: Ab dem 10. Oktober gelten neue EU-Regeln für eine bestimmte Untergruppe der sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS. Einige Produkte dürfen diese Stoffe künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

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