04. November 2025 – Radio Brocken

Geld

Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber: Wer hat wirklich Anspruch darauf?

Nicht jeder bekommt Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Fachanwalt Johannes Schipp erklärt, wann ein rechtlicher Anspruch besteht und welche Regeln gelten.

lmwhpyl4gv-v5-ax-s2048.jpeg
Das Land Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit Zinszahlungen in Höhe von 365 Millionen Euro. (Symbolbild)

Die Vorweihnachtszeit bringt für viele Arbeitnehmer nicht nur festliche Stimmung, sondern auch die Hoffnung auf eine finanzielle Sonderzahlung. Doch während die einen sich über Weihnachtsgeld freuen dürfen, gehen andere leer aus. Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp erklärt, wann ein rechtlicher Anspruch auf die beliebte Jahresendprämie besteht und welche Fallstricke Beschäftigte kennen sollten.

Was im Arbeitsvertrag steht, zählt

Der erste Blick sollte immer in den eigenen Arbeitsvertrag gehen. Ist dort ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ausdrücklich festgeschrieben, muss der Arbeitgeber diese Zahlung auch leisten. Das gilt ebenso, wenn ein gültiger Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Sonderzahlung regelt.

Allerdings gibt es einen Haken: Viele Verträge enthalten Klauseln, die es dem Arbeitgeber erlauben, vergleichbare Leistungen anzurechnen. Wer beispielsweise bereits eine Jahresprämie oder einen Bonus erhalten hat, könnte erleben, dass das Weihnachtsgeld damit verrechnet wird. Die genaue Formulierung im Vertrag ist hier entscheidend.

Wenn Kollegen Geld bekommen – und Sie nicht

Selbst ohne vertragliche Regelung kann ein Anspruch entstehen. Der Grund liegt im allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der Arbeitgeber zur fairen Behandlung ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Zahlt ein Unternehmen Weihnachtsgeld an einen Teil der Belegschaft, müssen alle vergleichbaren Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigt werden.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte genau hinschauen: Erhalten Kollegen in ähnlicher Position die Sonderzahlung, während man selbst leer ausgeht? Dann muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung vorweisen können. Fehlt dieser, besteht möglicherweise ein Anspruch auf die Zahlung.

Vorsicht vor dem Freiwilligkeitsvorbehalt

Viele Arbeitgeber sichern sich durch einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt ab. Dabei erklärt das Unternehmen bei der Auszahlung ausdrücklich, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung darstellt und keinen Anspruch für künftige Jahre begründet. Diese Formulierung muss eindeutig sein – entweder im Arbeitsvertrag selbst oder schriftlich bei der Auszahlung.

Fehlt ein solcher Hinweis, kann die Situation für Arbeitnehmer günstiger werden: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ohne Freiwilligkeitsvorbehalt Weihnachtsgeld, entsteht durch diese sogenannte betriebliche Übung ein rechtlicher Anspruch. Im vierten Jahr müsste die Zahlung dann ebenfalls erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weihnachtsgeld

Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?

Das hängt davon ab, wie der Anspruch entstanden ist. Steht die Zahlung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, kann sie nicht einseitig gestrichen werden. Bei freiwilligen Zahlungen mit entsprechendem Vorbehalt hat der Arbeitgeber mehr Spielraum. Nach drei Jahren ohne Vorbehalt greift jedoch die betriebliche Übung, die einen Anspruch begründet.

Haben Teilzeitkräfte und Minijobber auch Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ja, der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch hier. Teilzeitbeschäftigte und Minijobber dürfen nicht ohne sachlichen Grund von der Zahlung ausgeschlossen werden. Allerdings kann das Weihnachtsgeld anteilig zur Arbeitszeit gekürzt werden. Wer halbtags arbeitet, erhält in der Regel auch nur die Hälfte der Sonderzahlung.

Was passiert, wenn ich zum Jahresende kündige oder gekündigt werde?

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Stichtagsregelungen. Diese legen fest, dass nur Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, die zu einem bestimmten Datum noch im Unternehmen sind. Solche Klauseln sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber können jedoch Ausnahmen gelten – hier lohnt sich eine rechtliche Beratung.


undefined
Radio Brocken
Audiothek