16. Juni 2025 – Radio Brocken
In vielen Landkreisen in Sachsen-Anhalt gibt es in den Sommermonaten auf Grund der Trockenheit Beschränkungen bezüglich der Wasserentnahme. Das planen die einzelnen Landkreise.
Das Frühjahr war viel zu trocken - deshalb planen die ersten Landkreise in Sachsen-Anhalt Wasserentnahmeverbote für den Sommer.
Im Kreis Stendal zum Beispiel darf ab 1. Juli kein Wasser aus Bächen und Flüssen gepumpt, und tagsüber nicht mit Grundwasser der Garten gegossen werden.
Andere Landkreise sagen: Wir planen kein Verbot, appellieren aber an den gesunden Menschenverstand, dass alle sparsam mit dem Wasser umgehen. Das planen die Landkreise.
Altmarkkreis Salzwedel:
Der Altmarkkreis Salzwedel plant auch in diesem Jahr aufgrund der außergewöhnlichen und anhaltenden Trockenheit den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahmen aus dem Grundwasser sowie aus den Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Diese tritt voraussichtlich Ende Juni in Kraft. Das Wasserentnahmeverbot betrifft konkret
1. die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpvorrichtungen. Dies gilt nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur punktuellen Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund und Selbsttränken.
2. die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen (z.B. Rasen-, Tennis- und Reitplätze) in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr. Die Untersagung gilt nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur punktuellen Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
Hinsichtlich der Reglementierung der Grundwasserentnahmen zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen auf dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel finden aktuell Gespräche mit den Landwirten statt, um auch in Trockenzeiten eine sparsame Verwendung des Grundwassers (z.B. durch gezielte Bewässerung bei geeigneter Witterung) sicherzustellen.
Die Trockenheit begann bereits Anfang Februar. Seither sind vielerorts nur geringe Mengen an Niederschlag gefallen. Ursache für die geringen Niederschlagswassermengen waren eine ungewöhnliche Häufung von Hochdruckwetterlagen. Die anhaltende Trockenheit hat logischerweise Auswirkungen auf die Bodenfeuchte und in Folge dessen auf den Naturhaushalt und die Landwirtschaft. Um ernsthafte Probleme abzuwenden, wären in den kommenden Wochen wiederholt flächendeckende, ergiebige Regenschauer notwendig. Lokale Starkregenereignisse sind dabei wenig hilfreich, da das Niederschlagswasser aufgrund des bereits ausgetrockneten Oberbodens überwiegend oberflächlich abfließen würde.
Anhalt-Bitterfeld:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld prüft derzeit den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung/ Verbot von Wasserentnahmen.
Eventuelle Beschränkungen oder Verbote von Wassersparmaßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
In Sachsen-Anhalt und speziell im Landkreis Anhalt-Bitterfeld befinden sich die Grund- und Oberflächenwasserstände bereits auf dem kritischen Niveau analog dem Frühjahr 2023. Die
Burgenlandkreis:
Es besteht momentan keine Notwendigkeit, die Wasserentnahme per Allgemeinverfügung einzuschränken. Demzufolge gibt es im Burgenlandkreis aktuell keine derartigen Pläne.
Der Burgenlandkreis wird bei Bedarf dazu aufrufen, verantwortungsvoll mit der Trinkwasserentnahme und der Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zum Gießen umzugehen. Dabei setzt der Landkreis auf die Vernunft und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger – Maßnahmen, die eine Wasserentnahme allgemein verbieten, sind nicht vorgesehen.
Im Burgenlandkreis herrscht zurzeit keine erhebliche Trockenheit. Die Wasserstände sind stabil und die Böden gut durchnässt. Die Situation wird aber ständig beobachtet.
Harz:
Generell gilt, dass jeder eigenverantwortlich darauf achten sollte, insbesondere bei lang anhaltender Trockenheit, sparsam mit Wasser umzugehen. Dazu gehört beispielsweise das nur einmalige Befüllen von Pools in der Saison, der Einsatz von effizienten Bewässerungssystemen, oder das Bewässern nur in den frühen Morgen- oder Abendstunden.
Als letztes Mittel kann seitens des Landkreises auch ein Entnahmeverbot für das Grund- und Oberflächenwasser ausgesprochen werden, wie zuletzt im Jahr 2022.
Ein Entnahmeverbot würde zum Tragen kommen, wenn die Mehrheit der Pegel an den Oberflächengewässern im Landkreis Harz dauerhaft unterhalb des mittleren Niedrigwasserdurchflusses liegt und die Grundwasserstände deutlich unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte des jeweiligen Monats liegen. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Mansfeld-Südharz:
Aktuell gibt es im Landkreis Mansfeld-Südharz noch keinen Handlungsbedarf bzgl. einer möglichen Einschränkung von Wasserentnahmen. Die Situation wird beobachtet und regelmäßig begutachtet. Sofern eine Einschränkung notwendig wird, werden wir entsprechend informieren.
Saalekreis:
Der Landkreis prüft die Entwicklung der Wasserstände bzw. der Notwendigkeit der Einschränkung von Wasserentnahmen aus den Gewässern inkl. dem Grundwasser regelmäßig bzw. fortlaufend. Die aktuellen Wasserstände geben noch keinen Anlass Einschränkungen kurzfristig zu verfügen. Bei anhaltend niederschlagsloser Wetterlage kann sich die Einschätzung in den nächsten Wochen ändern. In diesem Fall würde eine Allgemeinverfügung erlassen werden.
Salzlandkreis:
Bisher zeigen die Daten des gewässerkundlichen Landesdienstes für das Gebiet, dass sowohl die Grundwasserpegel als auch die Oberflächengewässer überwiegend im grünen Bereich liegen. Gegenwärtig haben - mit Stand vom 3.6.25 - lediglich die Flüsse Bode (in Staßfurt), Wipper und Ziethe den mittleren Niedrigwasserstand unterschritten.
Sämtliche Entwicklungen beobachten wir fortlaufend und werden adäquate Entscheidungen treffen, sobald sie aus unserer Sicht nötig sind.
Unabhängig davon: Sparsam mit der Ressource Wasser umgehen, bleibt immer ein Gebot.
Landkreis Stendal:
Der Landkreis Stendal plant im Jahr 2025 eine Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot und zur Einschränkung der Nutzung des Grundwassers zu erlassen. Mit Datum zum 01.07.2025 soll die Allgemeinverfügung Inkrafttreten und bis 30.09.2025 bzw. bis auf Widerruf gelten.
In dieser wird die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch den Einsatz technischer Hilfsmittel für alle Oberflächengewässer des Landkreises Stendal untersagt.
Ferner wird die Nutzung des Grundwasserwassers zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grundflächen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr verboten. Selbiges trifft auf die Bewässerung von landwirtschaftlichen Bewässerung jedoch mit der Maßgabe, dass bei Temperaturen unter 25 ⁰C und wasserverlustarmer Ausbringtechnik, eine Bewässerung möglich ist.
Wittenberg:
Der Landkreis Wittenberg appelliert - wie auch in den letzten Jahren schon - lieber wieder an den gesunden Menschenverstand und setzt nicht auf Verbote, die a) niemand wirksam überwachen kann und b) nichts an der Ursache des Problems ändern. Falls wirklich Fälle extremer Verschwendung bekanntwerden, braucht es kein separates Verwaltungshandeln wie eine Allgemeinverfügung, um denjenigen zur Rechenschaft zur ziehen. Die Instrumente dafür stellt die geltende Rechtslage ohnehin zur Verfügung.