Auto

Wann darf Ihnen der Staat das Auto wegnehmen?

In anderen Ländern werden beispielsweise Promille-Sündern und Rasern die Fahrzeuge entzogen, doch wie sieht das in Deutschland aus und was passiert mit den Autos?

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Ein Polizist hält bei einer Verkehrskontrolle eine Winkerkelle in der Hand., Foto: Paul Zinken/dpa/ZB/Symbolbild

Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Unfallursachen und um dem entgegenzuwirken, entzieht in Lettland beispielsweise der Staat solchen Promille-Sündern einfach das Fahrzeug. Laut dort geltendem Strafrecht darf ab einem Promille-Wert von 1,5 das Auto beschlagnahmt werden. Dasselbe gilt übrigens auch in Italien. In der Schweiz werden aber auch Rasern das Fahrzeug abgenommen. Doch wie sieht das in Deutschland aus?

Ist das auch in Deutschland möglich?

Nein, bei einer "normalen" Trunkenheitsfahrt kann Ihnen das Auto nicht weggenommen werden. Wenn man allerdings ständig betrunken fährt, dann könnte zur Verhinderung von weiteren Trunkenheitsfahrten auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Außerdem kann der Staat ein Auto beschlagnahmen, wenn der Fahrer:

  • an einem unerlaubten Rennen teilgenommen hat
  • vorsätzlich in seinem Auto ohne Haftpflicht-Versicherung fährt
  • bereits ein Fahrverbot nach § 44 Strafgesetzbuch erhalten hat und trotzdem Auto fährt

Was passiert dann mit dem Auto?

Tatsächlich kann der Staat mit dem Auto machen, was er will. In den meisten Fällen werden diese dann versteigert und das Geld wandert in die Staatskasse. Wenn sich das nicht mehr lohnt, dann werden die Autos verschrottet.

In Lettland hat sich aber jetzt eine neue, viel sinnvollere Variante eingebürgert. Und zwar werden hier die beschlagnahmten Autos in die Ukraine gespendet, denn dort werden sie gerade mehr als dringend von Krankenhäusern oder dem Militär gebraucht. Das wäre ja auch eine tolle Lösung für Deutschland!

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