15. Juni 2021 – dpa Nachrichten

Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr: So sollten Sie sich verhalten

Wegen Hitze und Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr bei uns in Sachsen-Anhalt. Welche Warnstufen gibt es und wie verhalte ich mich richtig?

feuer feuerwehr sperrung einsatz wald © pixabay.jpg

Sachsen-Anhalt erwartet bis zu 35 Grad: Waldbrandgefahr erhöht

Die Woche in Sachsen-Anhalt wird hochsommerlich. Doch die bevorstehenden Temperaturen lassen nicht nur bei vielen Menschen die Stimmung, sondern auch die Brandgefahr in den Wäldern steigen.

Sachsen-Anhalt stehen hochsommerliche Tage bevor. Auf mehr als 35 Grad könnten die Temperaturen der Vorhersage nach gegen Ende der Woche steigen, sagte ein Meteorologe des Deutschen Wetterdienstes in Leipzig am Montag. Zwar beginne die Woche noch verhalten. Dienstag erwarte das Land eine schwache Kaltfront, auch bewölkt könne es werden. Das Thermometer klettert dann auf etwa 23 Grad im Norden und 25 Grad im Süden des Landes.

Doch ab Mittwoch wird es dann der Vorhersage nach richtig warm. Zunächst bewegen sich die Temperaturen um die 30 Grad, ab Donnerstag könnten es bis zu 35 Grad werden. Ausnahme bildet laut Wetterdienst nur die höher liegende Harzregion. Sonst erreiche das hochsommerliche Wetter ganz Sachsen-Anhalt. Auch Niederschläge und Wolken seien vorerst nicht zu erwarten. Gegen Ende der Woche rechnen die Meteorologen mit Gewitter und Schauern - unklar sei allerdings noch, wann genau.

Trockenheit und Hitze bergen für Sachsen-Anhalts Wälder Gefahren. Bereits am Montag gab das Landeszentrum Wald für die Hälfte der Gebiete die Waldbrandgefahr mit der höchsten oder zweithöchsten Stufe an. Besonders stark ist die Gegend um Wittenberg und in Anhalt-Bitterfeld betroffen. Durch die Wetterlage könnte sich die Situation weiter zuspitzen.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen in Sachsen-Anhalt

(Ort, Datum, Waldbrandstufe)

Altmarkkreis Salzwedel14.06.20214
Anhalt-Bitterfeld, nördlich der Elbe11.06.20214
Anhalt-Bitterfeld, südlich der Elbe11.06.20214
Börde, nördlich der Bundesautobahn 215.06.20213
Börde, südlich der Bundesautobahn 215.06.20212
Burgenlandkreis16.06.20213
Harz11.06.20212
Jerichower Land11.06.20215
Landeshauptstadt Magdeburg14.06.20213
Mansfeld Südharz11.06.20212
Saalekreis16.06.20213
Salzlandkreis14.06.20213
Stadt Dessau-Rosslau11.06.20214
Stadt Halle (Saale)16.06.20213
Stendal04.06.20214
Wittenberg - Dübener Heide14.06.20215
Wittenberg - Elsterland14.06.20215
Wittenberg - Vorfläming14.06.20215


Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen

1 - sehr geringe Waldbrandgefahr
Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.

2 - geringe Waldbrandgefahr
Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur bspw. der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.

3 - mittlere Waldbrandgefahr
Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie einen Wald betreten.

4 - hohe Waldbrandgefahr
Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen.

5 - sehr hohe Waldbrandgefahr
Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen.

Grundsätzliche Verhaltensregeln

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu melden.

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