07. Juli 2025 – Radio Brocken

Urlaub

Urlaubsauszahlung: Wann Sie sich freie Tage auszahlen lassen können

Kann man sich Urlaub auszahlen lassen? Arbeitsrechtler erklärt, wann Urlaubsauszahlung möglich ist und welche Grenzen gelten.

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Viele Arbeitnehmer träumen davon: Statt Urlaub zu nehmen, das Geld dafür kassieren. Doch die Realität sieht meist anders aus. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, erklärt die rechtlichen Grenzen und zeigt auf, wann eine Urlaubsauszahlung dennoch möglich ist.

Gesetzlicher Urlaub bleibt unantastbar

Die schlechte Nachricht zuerst: Ihren gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub können Sie sich grundsätzlich nicht auszahlen lassen. Diese vier Wochen pro Jahr sind nach dem Bundesurlaubsgesetz heilig und dienen ausschließlich der Erholung. Der Gesetzgeber hat bewusst verhindert, dass Arbeitnehmer auf ihre Regeneration verzichten können.

"Der gesetzliche Urlaub muss genommen werden", betont Schipp. Wer seine Urlaubstage nicht nutzt, riskiert sogar deren Verfall - vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat entsprechende Hinweise erteilt. Das Prinzip dahinter ist klar: Erholung lässt sich nicht durch Geld ersetzen.

Übergesetzlicher Urlaub öffnet Türen

Anders sieht es bei zusätzlichen Urlaubstagen aus, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Hier wird es interessant für alle, die lieber das Geld als die freien Tage hätten. Bietet Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise sechs Wochen Urlaub, können die zwei zusätzlichen Wochen theoretisch ausgezahlt werden.

"Bei übergesetzlichem Urlaub kommt es auf die konkrete Rechtsgrundlage an", erklärt der Arbeitsrechtler. Die Auszahlung ist also möglich, aber nicht automatisch erlaubt. Entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Tarifverträge können Riegel vorschieben

Komplizierter wird es, wenn Tarifverträge ins Spiel kommen. Diese regeln oft sehr detailliert, was mit Urlaubstagen passieren darf und was nicht. In den meisten Fällen verbieten sie die Auszahlung von Urlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses - auch bei übergesetzlichen Tagen.

Bei Kündigung wird ausgezahlt

Eine Ausnahme gibt es jedoch immer: Wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch Urlaubstage offen sind, muss der Arbeitgeber diese abgelten. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle nicht genommenen Urlaubstage - egal ob gesetzlich oder übergesetzlich.

Diese Urlaubsabgeltung erfolgt automatisch mit der letzten Gehaltsabrechnung. Sie müssen also nicht befürchten, bei einer Kündigung auf Ihren Urlaub zu verzichten.

Häufig gestellte Fragen zur Urlaubsauszahlung

Kann ich meinen Chef um Urlaubsauszahlung bitten?

Bei gesetzlichem Urlaub ist das aussichtslos - hier ist eine Auszahlung grundsätzlich verboten. Bei übergesetzlichen Tagen können Sie nachfragen, aber Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zuzustimmen. Prüfen Sie vorher Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Tarifverträge.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei Krankheit?

Urlaubstage verfallen nicht automatisch, wenn Sie krank sind. Der Urlaub bleibt bestehen und kann später genommen werden. Bei längerer Krankheit sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen, da hier besondere Regelungen greifen können.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Abgeltung entspricht dem normalen Arbeitsentgelt für die entsprechenden Tage. Haben Sie beispielsweise fünf offene Urlaubstage und verdienen 200 Euro pro Arbeitstag, erhalten Sie 1.000 Euro Urlaubsabgeltung. Zusätzliche Leistungen wie Urlaubsgeld werden separat geregelt.


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