21. Juni 2022 – Radio Brocken
Sie verbringen gern Ihre Zeit in der Natur und in Ihrem eigenen Garten? Die Regeln, die zwischen Gewächshaus, Gartenteich und Gemüsebeeten zu beachten sind, hat die Stiftung Warentest für Sie zusammengestellt.
Hier kommt es auf die richtige Größe an
Dem verlängerten Erntespaß steht mit einem Gewächshaus nichts mehr im Wege. Doch der Schutz vor Wind, Wetter und Kälte kann nicht einfach frei und kreativ gebaut werden. Unter Websites, wie bauordnungen.de können Sie die Größen einsehen, wie hoch Ihr Gewächshaus ohne Baugenehmigung sein darf. Allgemein für Sachsen-Anhalt gilt, dass nur Kulturgewächshäuser, die eine Höhe von 6 Metern und 100 Quadratmeter nicht überschreiten, verfahrensfrei gebaut werden dürfen. Im Gegensatz dazu gibt es für Hochbeete in vielen Bundesländern keine konkreten Regelungen, doch um Ärger mit den Nachbarn zu umgehen, sollten die Gewächse nicht über die Grundstücksmauer ragen sagt die Stiftung Warentest.
Weitere Tipps, damit das Kriegsbeil zwischen Ihren Nachbarn begraben bleibt
Grundsätzlich spricht nichts gegen das Pflanzenwuchern in den Wildgärten, solang es sich um ortsübliches Gewächs handelt. Auch in Sachen Kompost haben Sie weitestgehend freie Hand – in manchen Bundesländern ist lediglich eine Abstandsregelung zu benachbarten Grundstücken oder Terrassen und Spielgeräte einzuhalten. Rot in den Kalender zu notieren ist der Zeitraum vom 1. März bis 30. September, denn in der Zeit ist es verboten Hecken oder Sträucher zu schneiden oder roden, da sich zwischen den Ästen brütende Vögel verstecken könnten. Ihr Garten kann aber auch weiteren Platz für Ihre tierischen Freunde bieten: Das Halten von Hühnern oder Bienen benötigt beispielsweise keine extra Genehmigung, muss aber angemeldet werden. In dem Fall rät Stiftung Warentest, dass Sie ihr Hobby am besten mit einer Haftpflichtversicherung zusätzlich absichern.