05. Januar 2026 – Radio Brocken
Im Affekt gekündigt und es schon bereut? Erfahren Sie, wann eine Kündigung rückgängig gemacht werden kann und welche Rolle die Form dabei spielt.
Spontan gekündigt? Was Sie jetzt wissen müssen
Ein heftiger Streit mit dem Chef, die Nerven liegen blank – und plötzlich liegt das Kündigungsschreiben auf dem Tisch. Was im Affekt wie die einzige Lösung erschien, bereuen viele schon wenige Stunden später. Doch lässt sich eine vorschnelle Kündigung überhaupt rückgängig machen? Die Antwort ist komplizierter, als viele denken.
Warum eine Kündigung nicht einfach zurückgenommen werden kann
"Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Erklärungsempfänger wirksam wird", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das bedeutet: Sobald das Kündigungsschreiben bei Ihrem Arbeitgeber angekommen ist, entfaltet es rechtliche Wirkung. Die Entscheidung ist damit grundsätzlich bindend.
Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einverstanden sind, das Kündigungsschreiben aufzuheben. Ihr Chef oder Ihre Chefin muss also freiwillig zustimmen, Sie weiter zu beschäftigen. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Einen wichtigen Ausweg gibt es allerdings: die Formvorschrift. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Kündigungen nur in schriftlicher Form rechtsgültig sind. Wer seiner Führungskraft also lediglich ein wütendes "Ich kündige!" entgegengeschleudert hat, ohne ein unterschriebenes Schreiben zu übergeben, hat sein Arbeitsverhältnis noch nicht wirksam beendet.
Gleiches gilt für Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder anderen digitalen Kanälen – auch diese sind rechtlich nicht wirksam. In solchen Fällen besteht die Chance, die Aussage in einem ruhigen Gespräch zurückzunehmen und die Wogen zu glätten.
Der Preis der Affekthandlung
Doch Vorsicht: Auch wenn eine mündliche Kündigung rechtlich unwirksam ist, kann sie das Arbeitsverhältnis nachhaltig belasten. Vertrauen lässt sich nicht per Gesetz wiederherstellen. Ein offenes Gespräch über die Gründe für den Ausbruch und mögliche Verbesserungen am Arbeitsplatz ist daher unerlässlich, wenn die Zusammenarbeit eine Zukunft haben soll.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Kann ich eine schriftliche Kündigung innerhalb der ersten 24 Stunden zurückziehen?
Nein, eine schriftliche Kündigung wird mit Zugang beim Arbeitgeber wirksam – egal wie kurz das her ist. Es gibt keine gesetzliche "Bedenkzeit" oder Widerrufsfrist wie etwa beim Online-Shopping. Nur wenn Ihr Arbeitgeber freiwillig zustimmt, können Sie die Kündigung rückgängig machen. Ein klärendes Gespräch sollten Sie dennoch schnellstmöglich suchen.
Was passiert, wenn ich im Streit "Ich kündige!" sage, aber nichts unterschreibe?
Eine rein mündliche Kündigungserklärung ist rechtlich unwirksam. Solange Sie kein schriftliches, eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben übergeben haben, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. Allerdings sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und die Situation klären, da solche Aussagen das Vertrauensverhältnis erheblich belasten können.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine vorschnelle Kündigung bereue?
Sprechen Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Erklären Sie ehrlich, dass die Kündigung eine Kurzschlussreaktion war, und bitten Sie um ein klärendes Gespräch. Wenn Ihr Arbeitgeber einwilligt, können beide Seiten das Kündigungsschreiben gemeinsam aufheben. Nutzen Sie die Gelegenheit auch, um über die Ursachen Ihrer Unzufriedenheit zu sprechen und nach Lösungen zu suchen.