21. Oktober 2025 – Radio Brocken

Wohnen

Rauchen auf dem Balkon: Rechte & Pflichten für Mieter

Darf ich auf meinem Balkon rauchen oder können Nachbarn das verbieten? Erfahren Sie, welche Rechte Mieter haben und wann Einschränkungen möglich sind.

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Eine Frau nimmt eine Zigarette aus einer Schachtel., Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Der Griff zur Zigarette auf dem eigenen Balkon – für viele Raucher selbstverständlich, für manche Nachbarn ein Ärgernis. Wenn Tabakqualm durch geöffnete Fenster zieht oder sich auf der Terrasse nebenan festsetzt, ist Streit oft vorprogrammiert. Doch wer hat eigentlich Recht? Die Rechtslage ist differenzierter, als viele denken – und verlangt von beiden Seiten Kompromissbereitschaft.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O

Grundsätzlich gilt: Weder hat der Raucher ein absolutes Recht auf seinen Glimmstängel, noch können Nachbarn ein komplettes Rauchverbot durchsetzen. "Im Konfliktfall ist zunächst festzustellen, ob der Tabakrauch auf dem Balkon oder sogar im Wohnbereich des betroffenen Mieters überhaupt wahrnehmbar ist", erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Entscheidend ist dabei das Ausmaß der Belästigung. Wer nur gelegentlich einen Hauch von Zigarettenrauch wahrnimmt, muss dies als normale Nachbarschaftssituation hinnehmen. Geringfügige Beeinträchtigungen gelten rechtlich als unerheblich und rechtfertigen keine Abwehrmaßnahmen. Anders sieht es aus, wenn der Qualm regelmäßig und intensiv in fremde Wohnräume zieht.

Zeitliche Beschränkungen statt absoluter Verbote

Wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, kommt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ins Spiel. Die Lösung: zeitliche Nutzungsregelungen, die beiden Parteien gerecht werden. "Dem rauchenden Mieter kann das Rauchen auf dem Balkon nicht vollständig untersagt werden, er ist jedoch verpflichtet, zumindest stundenweise auf das Rauchen zu verzichten", so Storm.

In der Praxis bedeutet dies: Raucher müssen beispielsweise zu bestimmten Tageszeiten – etwa während der Hauptnutzungszeiten der Nachbarn – auf ihre Zigarette verzichten. Umgekehrt haben auch gestörte Nachbarn kein Recht darauf, dass niemals geraucht wird. Der Kompromiss liegt in der zeitlichen Aufteilung.

Gesundheitsgefährdung als zusätzlicher Faktor

Selbst wenn keine unmittelbare Geruchsbelästigung vorliegt, kann die Gesundheitsfrage relevant werden. Zwar ist das Rauchen im Freien laut Nichtrauchergesetz grundsätzlich erlaubt. Doch bei fundiertem Verdacht auf Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubpartikel – etwa bei Kleinkindern oder vorerkrankten Personen in der Nachbarwohnung – sind ebenfalls zeitliche Einschränkungen möglich.

Storm betont: "Hat der sich gestört fühlende Mieter den fundierten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubpartikel, ist auch in dem Fall eine zeitliche Nutzungsregelung festzulegen." Pauschale Behauptungen reichen allerdings nicht aus – es muss eine konkrete, nachvollziehbare Gefährdungslage dargelegt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Kann mein Vermieter das Rauchen auf dem Balkon komplett verbieten?

Nein, ein generelles Rauchverbot auf dem Balkon ist nach aktueller Rechtslage nicht zulässig. Der Balkon gehört zur Mietwohnung und darf grundsätzlich genutzt werden. Allerdings kann der Vermieter bei nachweislicher erheblicher Belästigung anderer Mieter zeitliche Einschränkungen durchsetzen. Ein absolutes Verbot würde unverhältnismäßig in die Rechte des rauchenden Mieters eingreifen.

Was kann ich tun, wenn mich der Rauch meines Nachbarn massiv stört?

Sprechen Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn – oft lassen sich praktikable Lösungen finden, etwa Rauchpausen zu bestimmten Zeiten. Führt dies nicht zum Erfolg, dokumentieren Sie die Belästigung mit Datum, Uhrzeit und Intensität. Informieren Sie dann Ihren Vermieter schriftlich. Dieser kann als Vermittler auftreten und gegebenenfalls eine zeitliche Nutzungsregelung anordnen.

Gilt die Regelung auch für E-Zigaretten und Shishas?

Die Rechtsprechung bezieht sich primär auf Tabakrauch, lässt sich aber auf andere Rauchquellen übertragen. Auch bei E-Zigaretten oder Wasserpfeifen gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Entscheidend ist auch hier, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei starker Geruchsentwicklung oder häufiger Nutzung können ähnliche zeitliche Beschränkungen greifen wie beim klassischen Zigarettenrauchen.


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