29. September 2021 – dpa Nachrichten

Schnell erklärt

Quarantäne, eRezept, Social Media: Was sich alles ab Oktober ändert

Im Oktober gibt es wieder Änderungen für Sie. Unter anderem werden Schnelltests kostenpflichtig. Doch auch außerhalb von Corona gibt es Neuerungen, zum Beispiel beim Umgang mit Social Media oder bei Rezepten. Wir haben für Sie kurz und kompakt zusammen gefasst, was sich ändern wird.

kalender 2021 © pixabay.png

Die Änderungen ab Oktober 2021 im Überblick:

Quarantäne und Schnelltests

Fest steht: Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Weitere Infos dazu hier: Quarantäne-Regeln

Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden. Welche Kosten auf Sie zukommen können, das lesen Sie hier: Kosten Corona-Tests

Energiekostenvergleich

Neu ist auch, dass größere Tankstellen vom 1. Oktober an verpflichtet sind, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Zeitumstellung

Und jährlich grüßt das Murmeltier. Eigentlich sollte die Zeitumstellung ja abgeschafft werden. Darauf hatten sich die Mitgliedsstaaten der EU geeinigt. Doch das Vorhaben kommt nicht voran. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten sind sich nämlich nicht ganz einig, wie das Verfahren ablaufen soll. Und so heißt es auch in diesem Jahr wieder: Uhr nach vorne, Uhr zurück. Im Herbst wird die Uhr in einer Nacht von Samstag auf Sonntag zurückgestellt, von 3 Uhr auf 2 Uhr. Das geschieht in diesem Jahr in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober.

Stalking

Bis jetzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtig, um gegen den Stalker vorgehen zu können. Wer aber jetzt einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher.
Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Elektronisches Rezept

Nach einer erfolgreichen Testphase in Berlin und Brandenburg können nun die Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Elektronische Krankschreibung

Aber nicht nur das Rezept, sondern auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll digital werden.
Ab dem 1. Oktober haben Arztpraxen bis zum Jahresende Zeit, die eAU einzuführen. In einem ersten Schritt sollen die Praxen die Übermittlung des "Gelben Scheins" an die Krankenkassen übernehmen, die Übermittlung an den Arbeitgeber bleibt zunächst Sache der Patientinnen und Patienten. Doch dies soll dann in einem zweiten Schritt ebenfalls digital werden und dann von den Krankenkassen übernommen werden. Bis dahin dauert es allerdings noch etwas. Die Einführung der eAU war ursprünglich für Anfang des Jahres 2021 vorgesehen, wurde aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Situationen in den Praxen aber auf Anfang Oktober verschoben.

Inkassogebühren

Keine Chance mehr für die schwarzen Schafe und Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Soziale Netzwerke

Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.


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