24. Juni 2025 – Radio Brocken
Zu wenig Poolliegen im Hotel? Rechtsanwalt erklärt, wann das ein Reisemangel ist, Wie Sie richtig reklamieren UND WAS sonst noch Urlaubsmängel sind.
Zu wenig Pool-Liegen im Hotel: Wann gibt es Geld zurück?
Der Traum vom perfekten Poolurlaub kann schnell zum Alptraum werden, wenn täglich ein Kampf um die wenigen verfügbaren Sonnenliegen entbrennt. Doch wann wird aus dem Urlaubsärger ein rechtlicher Reisemangel? Rechtsanwalt Roosbeh Karimi erklärt, unter welchen Umständen Urlauber eine Entschädigung fordern können und welche Reisemängel am häufigsten vor Gericht landen.
Wann zu wenige Liegen rechtlich problematisch werden
Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt keinen festen Schlüssel, der besagt, wie viele Liegen pro Hotelgast vorhanden sein müssen. Entscheidend ist vielmehr, was in der Hotelbeschreibung versprochen wurde. Stand dort etwas von einer "großen Poollandschaft mit zahlreichen Liegen", muss das Hotel diese Erwartung auch erfüllen.
Karimi nennt ein anschauliches Beispiel: "Wenn bei einem Hotel mit 500 Zimmern nur 20 Liegen vorhanden sind, ist das definitiv nicht das, was ein durchschnittlicher Urlauber erwarten darf." In solchen Extremfällen liegt eindeutig ein Reisemangel vor.
So gehen Urlauber bei Liegen-Mangel richtig vor
Wer sich über die Liegen-Situation ärgert, sollte strategisch vorgehen. Zunächst gilt es, Beweise zu sammeln: Fotos von der Poollandschaft und den wenigen verfügbaren Liegen sind essentiell. Anschließend muss der Mangel beim Reiseveranstalter gerügt werden - eine Beschwerde an der Hotelrezeption allein reicht nicht aus.
Der Rechtsexperte empfiehlt, sich direkt an den Reiseleiter vor Ort zu wenden oder den Kundenservice per Mail mit angehängten Fotos zu kontaktieren. Dabei sollte der Mangel so konkret wie möglich beschrieben werden: "Es gibt nur 20 Liegen, wie Sie auf dem Foto sehen" ist deutlich besser als ein vages "Ich finde keine Liege."
Mögliche Entschädigung bei bewiesenem Mangel
Bleibt der Mangel trotz Reklamation bestehen, können Urlauber eine Reisepreisminderung geltend machen. Karimi schätzt die mögliche Entschädigung auf fünf bis zehn Prozent des Tagesreisepreises - für jeden Tag, an dem das Problem weiter besteht. Allerdings räumt er ein: "In meiner Kanzlei hatten wir noch keinen Fall, bei dem Urlauber allein wegen zu wenig Sonnenliegen vorgehen wollten."
Die häufigsten Reisemängel in der Praxis
Deutlich öfter landen andere Probleme auf dem Schreibtisch des Reiserechtlers. Zu den absoluten Klassikern gehören fehlende Kinderbetreuung, Baulärm und andere Lärmbelästigungen sowie unpünktliche oder ausgefallene Flüge. Auch der versprochene Meerblick, der sich als Parkplatzaussicht entpuppt, sorgt regelmäßig für juristische Auseinandersetzungen.
Weitere häufige Streitpunkte sind zu große Entfernungen zum Strand, defekte Klimaanlagen, verschmutzte Zimmer oder ungenießbares Essen. Diese Mängel haben meist deutlich größere Auswirkungen auf die Urlaubsqualität als fehlende Poolliegen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Reicht es aus, sich nur beim Hotel zu beschweren?
Nein, eine Beschwerde an der Hotelrezeption allein genügt nicht. Sie müssen den Mangel unbedingt beim Reiseveranstalter rügen - entweder über den Reiseleiter vor Ort oder direkt beim Kundenservice des Veranstalters.
Wie schnell muss ich einen Reisemangel melden?
Sie sollten den Mangel umgehend rügen, sobald Sie ihn bemerken. Nur ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Mängelanzeige kommt eine Reisepreisminderung in Betracht. Warten Sie zu lange, können Sie Ihre Ansprüche verlieren.
Welche Beweise brauche ich für eine erfolgreiche Reklamation?
Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich: Fotos, Videos, Zeugenaussagen anderer Urlauber und eine detaillierte schriftliche Beschreibung des Problems. Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Dokumentation ist, desto besser stehen Ihre Chancen auf Entschädigung.