Wie viel Bußgeld Autofahrer für was zahlen müssen, erfahren Sie hier.
Der viele Schnee hat viele Kinderherzen höher schlagen lassen. Aber zuviel Schnee auf den Straßen kann Autofahrern zu schaffen machen und auch ins Geld gehen. Denn wer sich nicht an einige Regeln hält, der muss laut ADAC mit Bußgeldern rechnen.
Welcher Betrag wird für was fällig:
- Scheibe und Außenspiegel müssen freigekratzt werden
Verboten: den Motor dabei laufen zu lassen -> Strafe: 10 Euro Verwahrnungsgeld - Fahrzeuge müssen komplett von Schnee befreit sein
bedecktes Kennzeichen -> Strafe: 5 Euro
nicht frei gekratzten Frontscheibe -> 10 Euro
verschneites Fahrzeugdach -> bis zu 80 Euro
Sind Verkehrsschilder zugeschneit, aber immer noch anhand ihrer Form erkennbar sind, so bleiben sie gültig. Bei runden Verkehrszeichen, die mehrere Bedeutungen haben können, kann nicht erwartet werden, dass Sie diese befolgen, sollten die Schilder zugeschneit oder stark verdreckt sein.
Werden Sie dann noch geblitzt, müssen Sie allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann ein Wettergutachten vorzulegen, das es kostenpflichtig beim Wetterdienst gibt.
Ortskundige, die die lokal vorgeschriebenen Geschwindigkeiten kennen, haben hier allerdings schlechte Karten. Die können sich nicht auf zugeschneite Schilder berufen.
Wird Ihr Auto beim Einkaufen zugeschneit und sind dann korrekt hinter der Scheibe platzierte Parkscheine oder Parkausweise nicht mehr erkennbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.