09. März 2023 – Radio Brocken
Das Finanzmisterium plant ein neues Steuersystem, von dem vor allem zwei Steuerklassen betroffen sind.
Das Steuersystem soll geschlechtergerechter gestaltet werden. Änderungen sind dann in zwei Steuerklassen geplant: die 3 und die 5.
Der Grund: Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilen
Mit dem neuen System würden dann die für Ehepartner steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Damit würde die höhere Besteuerung in Klasse 5 umgangen und die Verteilung der Steuerbelastung anhand der in der Ehe gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne gerechter werden. Was somit eine stärke ökonomische Gleichstellung und die soziale Sicherung von Frauen mit sich bringen würde.
Bisher war es Eheleuten und eingetragene Lebenspartnern möglich, bei ihrer Einkommensteuer zwischen drei Kombinationen von Steuerklassen zu wählen. Das soll sich ändern!
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will eine dieser drei Möglichkeiten abschaffen: Die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben. Dann wären nur noch der Standard-Mix aus Steuerklasse 4 und 4 und die Kombination aus Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor übrig.
Warum sollen die zwei Steuerklassen abgeschafft werden?
Entscheiden sich zusammenveranlagte Eheleute und Lebenspartner für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5, erhöhen sie als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen, wenn ihre Gehälter stark auseinanderklaffen. Das bedeutet aber auch, dass der Geringerverdienende in Steuerklasse 5 für sich genommen hohe Belastungen bei der Lohnsteuer hat. Und genau diese Bezüge will die Bundesregierung reduzieren und die Steuerkombination 3/5 abschaffen. Dafür soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination 4/4 gestärkt werden.
Mit dieser Regelung erhofft sich die Bundesregierung, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen.
Mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Somit steigt für den Besserverdienenden die monatliche Lohnsteuerbelastung und für den Geringerverdienenden würde diese sinken. Aber in der Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner aber weiterhin gleich viel Steuern zahlen – nur die Aufteilung der Last zwischen den Partnern würde sich verschieben.
Vorteil für Geringerverdienenden: Es bleibt Monat für Monat mehr Netto vom Brutto ürbrig. Damit steigen auch die davon abhängige Lohnersatzleistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld.
Ehegatten-Splitting
Eine Abschaffung des Ehegattensplittings als Ganzes ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 jedenfalls nicht. Auch in den verbleibenden Lohnsteuerklassenkombinationen für Ehepaare und Lebenspartner wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet.
Wann Abschaffung der Steuerklassen?
Das steht noch nicht fest. Die Bundesregierung hat die Abschaffung im Koalitionsvertrag zwar vereinbart und strebt das Vorhaben zumindest innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, kann sich aber bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025 Zeit dafür lassen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Kritik erfährt die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen, denn noch immer bekommen Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer. Das führt unter anderem dazu, dass Frauen im Alter weniger Rente beziehen und somit häufiger von Altersarmut betroffen sind als Männer. Als Schlüssel gegen Armut im Alter ist eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und eine bessere Bezahlung notwendig.