25. Juni 2021 – dpa Nachrichten

Gesetz

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge

Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen in einer Marathonsitzung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass den Wechsel zu einem anderen Anbieter etwa von Mobilfunktarifen oder Streamingdiensten erleichtern soll. Auch der Schutz vor Telefonwerbung wird ausgeweitet.

vertrag schreiben unterschrift papier © pixabay.jpg

Schluss mit langen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten?

Beschluss: Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Den Verbrauchern soll damit auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern werden. Sie sollen so besser vor langen Vertragslaufzeiten und langen Kündigungsfristen geschützt werden, etwa bei Handyverträgen oder bei Verträgen für Fitnessstudios und Streamingdienste.

Dem Gesetz zufolge sollen solche Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen und monatlich gekündigt werden können. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind aber weiter erlaubt, ohne dies an weitere Voraussetzungen zu knüpfen. Eigentlich hatte man erwogen, alle Verträge grundsätzlich auf ein Jahr zu verkürzen, davon hatte die schwarz-rote Koalition aber Abstand genommen. Zum Schutz der Verbraucher ist eine automatische Verlängerung von befristeten Verträgen dann nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Und: Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.


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