22. Dezember 2021 – dpa Nachrichten

2022

Neue Gesetze und Verordnungen: Das ändert sich 2022

Das neue Jahr bringt einige Neuregelungen mit sich: die Post erhöht das Porto, Tanken und Heizen werden aufgrund der CO2-Abgabe erneut teurer. Immerhin steigen die Renten und der Mindestlohn - ebenso wie der Steuerfreibetrag. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kalender Jahr 2022 © pixabay.jpg

Finanzen: Mindestlohn und Grundfreibetrag steigen, Kindergeld stagniert

  • Renten: steigen zur Mitte des Jahres deutlich - und zwar um etwa 4 bis 6 Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest.
  • Mindestlohn: steigt auf mindestens 9,82 Euro (bisher 9,60 Euro) brutto pro Arbeitsstunde - ab 1. Juli dann auf 10,45 Euro
    Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro im Monat weiter nicht überschreiten. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn nun im Laufe des neuen Jahres auf 12 Euro pro Stunde anheben.
  • Grundfreibetrag: Erhöhung auf 9.984 Euro.
    Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
  • Hartz-IV-Regelsatz: steigt für alleinstehende Erwachsene von 446 auf 449 Euro
    Auch Kinder (plus 2 Euro) und Jugendliche (plus 3 Euro) bekommen geringfügig mehr.
  • Corona-Bonus: gilt noch bis 31. März 2022
    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis dahin einen Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person auszahlen. Im Gespräch ist zudem ein 3.000-Euro-Bonus für Pflegekräfte. Das Gesetz dazu soll Anfang 2022 beschlossen werden, eine Auszahlung würde im ersten Quartal erfolgen.
  • Entlastungsbetrag: gilt ab 2022 unbefristet
    Der wurde aufgrund der Pandemie als besonderer Freibetrag für Alleinerziehende eingeführt und gilt ab 2022 unbefristet in Höhe von 4.008 Euro jährlich.
  • Kindesunterhalt: wurde erhöht
    Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde angepasst.
  • Kindergeld: bleibt voraussichtlich unverändert
    Für das erste und zweite Kind gibt es weiterhin monatlich 219 Euro, für das dritte 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen steigt ab 1. Januar 2022 um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat.
  • Pflegeversicherung: Zuschuss für stationär betreute Menschen und Beitrag steigt
    Künftig zahlt die Pflegeversicherung für stationär betreute Menschen einen Zuschuss zum Eigenanteil - im ersten Jahr 5 Prozent davon, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen Folgejahren 70 Prozent. Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4 Prozent.

Verbraucher: Öl und Gas sowie Porto teurer, Aus für Einweg-Plastiktüten

  • Tanken und Heizen: Öl und Gas werden wieder teurer
    Hintergrund ist ein erneut höherer CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas. Öl und Diesel kosten rund 9,5 Cent mehr pro Liter, Benzin 8,5 Cent und Erdgas 0,65 Cent pro Kilowattstunde.
  • Abgaben auf Strom: werden turnusgemäß angepasst
    Hintergrund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,7 Cent reduziert wird. Allerdings wird der Strompreis insgesamt kaum oder allenfalls nur wenig sinken, weil die Beschaffungskosten der Versorger steigen.
  • Porto: Die Deutsche Post erhöht ihre Preise zum Jahreswechsel. Standardbriefe kosten 85 statt 80 Cent, Postkarten 70 statt 60 Cent.
  • Einweg-Plastiktüte: für den Einkauf verboten
    Sogenannte Hemdchenbeutel an Obst-, Gemüse- und Frischetheken bleiben erlaubt - ebenso Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff.
  • Dosen- und Flaschenpfand: einheitlich 25 Cent
    Alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff werden ab Januar mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Ausnahme: reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände ohne Pfand noch bis zum 1. Juni verkaufen.
  • Rücknahme von alten Elektrogeräten: verpflichtend auch für Supermärkte und Discounter
    Voraussetzung: Sie verkaufen E-Geräte mehrmals im Jahr und die Ladenfläche beträgt mehr als 800 Quadratmeter. Wichtig: Kleinere Geräte (mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern) dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss. Bei größeren Altgeräten gilt das nicht.
  • Laufzeitverträge: neue Kündigungsfristen
    Bisher mussten Laufzeitverträge laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Ansonsten verlängerte sich diese um ein Jahr. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird diese verpasst, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Kunden können die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Online-Vertragsabschlüssen muss der Anbieter ab 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf seiner Homepage platzieren.
  • Reklamationsfristen: neue Beweislastregel
    Für Kaufverträge, die ab Januar geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach Kauf angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen. Die Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet.
  • Telefonwerbung: Dokumentation der Kunden-Einwillung
    Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter von Telefonwerbung die ausdrückliche Einwilligung der Kunden dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
  • Kaffeefahrten: mehr Informationen vor Reisende
    Ebenfalls ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter von Kaffeefahrten bereits in der Werbung darüber informieren, wo genau die Veranstaltung stattfindet, wie der Veranstalter zu erreichen ist und welche Waren angeboten werden. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte wie Versicherungen oder Bausparverträge.

Verkehr: Autofahrer müssen medizinische Masken dabeihaben

  • Führerschein-Umtausch: Fristen beachten
    Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2023 haben Menschen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dafür Zeit.
  • Verbandskasten: mindestens zwei medizinische Masken
    Autofahrer müssen - auch nach der Corona-Pandemie - mindestens zwei medizinische Masken im Fahrzeug dabeihaben. Sie sollen Bestandteil des Verbandskastens sein. Diese Änderung soll im Laufe des Jahres in Kraft treten. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt.
  • Elektrofahrzeuge: Innovationsprämie wird verlängert
    Für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf bis zu 9.000 Euro.
  • Kfz-Steuer: Die Steuerbegünstigung für Fahrzeuge mit Autogas (LPG) endet am 31. Dezember 2022.
  • Bahnfahrten: keine Papiertickets mehr
    Kurzentschlossene Kunden der Deutschen Bahn können ab 1. Januar keine Papierfahrkarte mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt online oder per App gebucht wird.

Gesundheit: Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

  • Impfpflicht: für Beschäftigte in bestimmten Berufsgruppen
    Für Beschäftigte im Gesundheitswesen etwa von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern, müssen ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Akzeptiert wird auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann.
  • Krankschreibung: E-Rezept kommt
    Ab 1. Juli geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Wie beim E-Rezept kann es sein, dass die Umsetzung in den Praxen nicht flächendeckend pünktlich startet.
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