09. August 2023 – Radio Brocken
Eine neue App soll unsere Kinder im Schlaf belauschen und somit sensible Daten sammeln und speichern. Wir verraten Ihnen, um welche App es sich handelt und was Sie dagegen tun können.
Er ist ein imposanter, liebenswerter Bär, der im Schlaf sanft schnarcht: Pokémon Relaxo. Und dieser knuffige Bär steht nun im Mittelpunkt einer brandneuen Schlaf-App, die momentan eine hitzige Debatte auslöst. Denn die App Pokémon Sleep soll sensible Daten von minderjährigen Nutzern sammeln und speichern.
Ratschläge der Verbraucherschützer für Eltern
Die frisch erschienene Pokémon-Schlaf-App hat sich bereits zu einem Hit in den App-Stores entwickelt, wobei allein Google Play über eine Million Downloads verzeichnet. Bei Pokémon Sleep platziert der Spieler sein Handy mit der App neben seinem Kissen, bevor er einschläft. Während der Spieler sich im Schlaf befindet, zeichnet die App seine Schlafaktivitäten auf. Wie oft bewegt er sich in der Nacht? Schnarcht er? Diese Daten dienen dazu, festzustellen, ob der Spieler tief schläft, leicht schläft oder sich im Halbschlaf befindet.
Parallell dazu schlummert in der App auch Pokémon Relaxo. Abhängig von der Schlafphase des Spielers sammeln sich um Relaxo Pokémon, die entsprechend den Schlafphasen sortiert sind. Am nächsten Morgen kann der Spieler dann diese Pokémon einsammeln.
Das Spiel soll Kindern helfen, ein besseres Bewusstsein für ihren eigenen Schlaf zu entwickeln. Klingt soweit harmlos – wo liegt also das Problem?
Pokémon Sleep-App sammelt sensible Schlafdaten
Das eigentliche Problem liegt darin, dass die App von Minderjährigen genutzt wird und dabei ihre Daten erfasst, um spezielle Pokémon anzulocken. Bei Google Play können sogar Kinder ab 0 Jahren das Spiel nutzen, während Apple das Spiel ab vier Jahren empfiehlt.
Daten zum Schlafverhalten sind besonders sensible personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand und sind damit streng geschützt und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erhoben und verarbeitet werden. Meist ist dazu die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Diese Zustimmung wird auch von Pokémon Sleep eingeholt. Sobald sich der Nutzer angemeldet hat, öffnet sich ein Fenster mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Beide müssen zumindest einmal geöffnet werden, um der Zustimmung zuzustimmen. Das Durchlesen dieser Bedingungen ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um das Häkchen zu setzen. Außerdem müssen Spieler der Speicherung ihrer Schlafdaten auf dem Server von Pokémon Sleep zustimmen, da die App ansonsten das Spielen verweigert.
Apps, die sich an Kinder richten, sollten den Erziehungsberechtigten Mitspracherecht beim Datenschutz gewähren. Wenn man aber diesen Punkt einfach weiterklicken kann, ist das natürlich nicht gewährleistet. Dies könnte tatsächlich einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die App die ganze Nacht aktiv sein muss und das Mikrofon aktiviert sein muss, damit sie funktioniert. Dies ist bedenklich, besonders in Anbetracht der bereits süchtig machenden Spielmechanismen. Somit verleitet die App dazu, das Smartphone sogar mit ins intimste Reich, das eigene Bett, zu nehmen und dort das Mikrofon die ganze Nacht mitlaufen zu lassen. Diese Entscheidung sollte also wohlüberlegt sein!
Das können Eltern tun!
- Kommunikation! Eltern sollten unbedingt mit ihren Kindern über ihre Erfahrungen in der digitalen Welt sprechen und über bestimmte Umgangsformen mit ihnen zu sprechen.
- Festlegung von Spielzeiten, um exzessiven Gebrauch der App zu vermeiden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt beispielsweise, dass Kinder zwischen sechs und elf Jahren täglich nur eine Stunde lang Medien nutzen sollten.
- In Bezug auf Datenschutz sollte die Zustimmung zu den Berechtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Das bedeutet beispielsweise, Aufnahmen von Audio nicht zu erlauben oder wieder auszuschalten. Je weniger Berechtigungen erteilt werden, desto weniger Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden. Das gilt auch für Standortdaten und Kontakte.