21. Februar 2024 – dpa Nachrichten

Gartenarbeit

Hohe Bußgelder drohen: Diese Gartenarbeit ist nur noch im Februar erlaubt

Wer in seinem Garten dieses Jahr größere Änderungen plant, sollte aufpassen. Eine wichtige Gartenarbeit darf nur noch in diesem Monat erledigt werden.

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Welche Gartenarbeiten bereits im Februar erledigt werden können, haben wir bereits berichtet. Aber Achtung! Es gibt Gartenarbeiten, die müssen sogar im Februar erledigt werden, da sonst hohe Bußgelder drohen. In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz den Heckenschnitt. Laut Paragraf 39, Absatz 5 ist es verboten, Hecken zwischen dem 1. März und 30. September abzuschneiden oder "auf den Stock" zusetzen. Darunter fallen auch lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.

Heckenschnitt nur bis Ende März: Das ist der Grund

Der Grund hierfür ist auch durchaus nachvollziehbar: Hecken werden im Frühling und Sommer als Brut- und Nistplätze zum Beispiel von Vögeln genutzt. Lediglich "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen" sind dann noch erlaubt.

Heckenschnitt nach Februar: hohe Bußgelder drohen

Je nach Bundesland variieren die Bußgelder für das "unerlaubte [...] Beseitigen oder Beschädigen von Hecken". Zwischen 50 und 100.000 € sind möglich.

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