13. August 2025 – Radio Brocken
Eine Mietminderung auf Grund von Hitze ist prinzipiell möglich. Dafür gibt es Richtwerte und Bedingungen, die auch von der Art der Wohnung abhängen.
Wenn die Sommerhitze Ihre Wohnung in einen Backofen verwandelt, stellt sich schnell die Frage: Muss ich das einfach hinnehmen? Die gute Nachricht: Nicht immer. Denn unter bestimmten Umständen kann übermäßige Hitze in der Wohnung tatsächlich als Mietmangel gelten – und Ihnen eine Mietminderung ermöglichen.
Der entscheidende Temperatur-Richtwert
„Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt", erklärt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Raumtemperatur und die jeweiligen Umstände.
Als groben Richtwert können sich Mieter an 26 bis 28 Grad Celsius Raumtemperatur orientieren. Wird es deutlich wärmer, kann durchaus ein Mietmangel vorliegen. Allerdings bewerten Gerichte jeden Fall individuell – und hier spielen die Gegebenheiten der Wohnung eine entscheidende Rolle.
Nicht jede Wohnung ist gleich: Altbau vs. Neubau
Bei der Beurteilung von Hitzeproblemen unterscheiden Gerichte klar zwischen verschiedenen Wohnungstypen. In Dachgeschosswohnungen oder Altbauten müssen Mieter grundsätzlich mit höheren Sommertemperaturen rechnen als in modernen Neubauten. Besonders bei großen Fensterflächen ist eine stärkere Hitzeentwicklung völlig normal.
Vermieter sind zwar verpflichtet, für angemessenen Wärmeschutz nach den Regeln der Technik zu sorgen – doch gerade bei älteren Gebäuden lässt sich Sommerhitze nicht immer vollständig aussperren. Eine Mietminderung kann daher selbst bei Überschreiten der Grenzwerte hinfällig sein, wenn die baulichen Gegebenheiten dies erwarten lassen.
Mietminderung richtig durchsetzen
Liegt tatsächlich ein Mangel vor, können Mieter ihre Miete um bis zu 20 Prozent für die betroffenen Tage mindern. Die Höhe hängt davon ab, wie gravierend die Hitzeentwicklung ist und an wie vielen Tagen im Monat die Wohnung überhitzt.
Wichtig: Die Mietminderung gilt nur für die Tage, an denen die Grenzwerte tatsächlich überschritten wurden. Eine pauschale Minderung für den gesamten Monat ist nicht zulässig.
Das richtige Vorgehen bei Hitzeproblemen
Für eine erfolgreiche Mietminderung ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Messen Sie täglich die Temperaturen und notieren Sie genau, an welchen Tagen die Höchstwerte von 26 bis 28 Grad überschritten wurden.
Anschließend informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel und teilen mit, dass Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen. Der Mieterverein München rät, den möglicherweise zu viel gezahlten Mietanteil rückwirkend zurückzufordern – so vermeiden Sie das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Ab welcher Temperatur kann ich die Miete mindern?
Als Richtwert gelten 26 bis 28 Grad Celsius Raumtemperatur. Wird es deutlich wärmer, kann ein Mietmangel vorliegen. Allerdings bewerten Gerichte jeden Fall individuell unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten.
Wie hoch kann eine Mietminderung bei Hitze ausfallen?
Bei berechtigten Mängeln sind Mietminderungen von bis zu 20 Prozent für die betroffenen Tage möglich. Die genaue Höhe richtet sich nach der Schwere der Hitzeentwicklung und der Anzahl der betroffenen Tage.
Muss ich als Mieter in einer Dachgeschosswohnung mehr Hitze akzeptieren?
Ja, in Dachgeschosswohnungen und Altbauten müssen Mieter grundsätzlich mit höheren Sommertemperaturen rechnen. Gerichte berücksichtigen die baulichen Gegebenheiten bei der Bewertung von Hitzeproblemen.