19. Januar 2023 – Radio Brocken

Ernährung

Hausgrille und Co.: Das darf künftig in unsere Lebensmittel

Können Sie sich vorstellen, dass Sie schon sehr bald Hausgrillen oder Getreideschimmelkäfer essen? Insekten sind eine gute und nachhaltige Quelle für Proteine. Deswegen sind in der EU jetzt weitere Insekten als Nahrungsmittel erlaubt. Künftig dürfen in zahlreichen Lebensmitteln Grillen und Käfer enthalten sein.

essen insekten food © pixabay.jpg

Von nun an können Sie einige Dschungelcampprüfungen auch zuhause machen, denn die Europäische Kommission hat neue Lebensmittel zugelassen – und die klingen recht exotisch.


Neue EU-Verordnung

Die neu zugelassenen Produkte wurden einer intensiven Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Es handelt sich dabei um Lebensmittel aus dem Bereich der "Novel Foods" (neuartige Lebensmittel), die Alternativen zu konventionellen Produkten bilden sollen – vor allem bezüglich der Proteinquellen. Das Ergebnis: Laut „Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission“ dürfen ausgewählte Unternehmen zunächst für fünf Jahre bestimmte neue Produkte in den Verkehr bringen. Dazu zählen etwa die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer.


Diese Insekten dürfen künftig in Lebensmitteln verarbeitet werden

Vor allem Insekten gelten als sehr eiweißhaltig und stehen immer wieder im Mittelpunkt der "Novel Food"-Branche.

Hausgrille:

Das Insekt darf künftig zu Pulver in diversen Lebensmitteln verarbeitet werden. Die offizielle Bezeichnung der Zutat, die auf Produkten angegeben werden muss, lautet: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".

So darf die Firma CricketOne Co. Ltd. teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille Lebensmitteln beimischen, berichtet der Lebensmittelverband Deutschland. Etwa in:

  • Backwaren
  • Bierähnlichen Getränken
  • Crackern und Brotstangen
  • Getreideriegeln
  • Teigwaren (trocken)
  • Soßen
  • Kartoffelerzeugnissen
  • Gerichten auf Basis von Hülsenfrüchten
  • Fleischalternativen
  • Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
Getreideschimmelkäfer:

Die Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in getrockneter, gefrorener, pulverisierter und pastenartiger Form ebenfalls in Back- und Teigwaren, Cerealien und Snacks (außer Chips) verwendet werden. Die offizielle Bezeichnung, die Sie dann auf den Produkten finden werden, lautet entweder "gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)". So darf die Firma Ynsect NL B. V. Lebensmittel mit Larven des Getreideschimmelkäfers zusetzen.

Proteinquelle

Dass immer mehr Insekten als Nahrungsmittel zugelassen werden, ist nicht ungewöhnlich. Bereits 2021 genehmigte die EU Mehlwürmer und die Europäische Wanderheuschrecke. Mit gutem Grund: In vielen Ländern der Welt wissen Menschen Insekten als Proteinquelle zu schätzen.

Bei der Verarbeitung der Lebensmittel gibt es Vorgaben. So ist die Menge begrenzt: ein Fleischersatz-Produkt darf nur zu fünf Prozent aus Insekten bestehen. Optisch werden Sie keinen Unterschied zwischen diesen "Insekten-Nahrungsmitteln" und den herkömmlichen Produkten erkennen. Auch müssen sie nicht auffällig gekennzeichnet sein. Ob ein Produkt Hausgrille oder Getreideschimmelkäfer enthält, liest man im Zutatenverzeichnis.

Vorsicht für Allergiker

Menschen mit Allergien gegen Krebstiere und Erzeugnissen daraus, sollten achtsam sein und die Etiketten genau lesen, denn diese Lebensmittel können allergische Reaktionen auslösen. Auch Menschen mit Allergien gegen Hausstaubmilben sollten hier vorsichtig sein.

Die Gefahr von Verunreinigungen oder gar Krankheiten besteht bei den Insekten allerdings nicht. Sie werden speziell für den Verzehr gezüchtet und wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf.

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