12. Mai 2025 – Radio Brocken
Sind halbe Urlaubstage rechtlich möglich? Erfahren Sie, wann Sie Ihren Urlaub teilen können und welche Alternativen es für kurze Freistellungen gibt.
Wer nur einen halben Tag freinehmen möchte, steht vor einer rechtlichen Besonderheit: Halbe Urlaubstage existieren im deutschen Arbeitsrecht offiziell nicht. Laut Fachanwältin Kathrin Schulze Zumkley können sie nicht aus dem gesetzlichen Mindesturlaub genommen werden – aber es gibt Alternativen und Ausnahmen.
Gesetzliche Regelung: Halbe Urlaubstage sind nicht vorgesehen
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr – bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 vollen Urlaubstagen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllen halbe Urlaubstage nicht den Zweck des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. "Halbe Urlaubstage können nicht vom gesetzlichen Urlaub genommen werden", erklärt Arbeitsrechtsexpertin Schulze Zumkley aus Gütersloh.
Dieser gesetzliche Mindestanspruch soll der Erholung dienen, was nach Auffassung der Rechtsprechung durch halbe Tage nicht gewährleistet ist.
Zusatzurlaub bietet mehr Flexibilität
Anders verhält es sich mit Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Viele Arbeitnehmer erhalten durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage Urlaub. Diese zusätzlichen Urlaubstage können durchaus in halben Tagen genommen werden.
Umgang mit Nachkommastellen beim Urlaubsanspruch
Bei der Berechnung des genommenen Urlaubs kann es durch halbe Tage zu Nachkommastellen kommen:
- Bei 25,5 genommenen Urlaubstagen wird auf 26 Tage aufgerundet
- Bei Werten unter x,5 wird abgerundet
Alternative Lösungen für kurze Freistellungen
Wenn Sie nur einen gesetzlichen Mindesturlaub haben, aber dennoch für wenige Stunden freinehmen möchten, gibt es praktikable Alternativen:
- Absprache mit dem Arbeitgeber zur Verschiebung der Arbeitszeit
- Ausgleich zu einem anderen Zeitpunkt
- Nutzung von Gleitzeitregelungen (falls vorhanden)
- Überstundenabbau für kurzfristige Freistellungen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Urlaubsrecht
Kann mein Arbeitgeber halbe Urlaubstage grundsätzlich verweigern?
Bei gesetzlichem Mindesturlaub ja, bei darüber hinausgehendem Zusatzurlaub kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.
Wie beantrage ich am besten einen halben Urlaubstag?
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie, ob der halbe Tag aus dem Zusatzurlaub genommen oder durch Arbeitszeitverschiebung ausgeglichen werden kann.
Was gilt bei Teilzeitbeschäftigung bezüglich halber Urlaubstage?
Auch hier gilt: Der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht in halben Tagen genommen werden, zusätzlicher Urlaub hingegen schon – die anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs bleibt davon unberührt.