30. Januar 2023 – Radio Brocken

Geld

Grundsteuererklärung: Diese Strafen drohen, wenn Sie die Frist verpassen und wie Sie eine Fristverlängerung beantragen

Bis zum 31.01.2023 müssen die Grundsteuererklärungen abgeben werden. Diese Strafen drohen, wenn Sie die Frist verpassen.

urn-newsml-dpa.com-20090101-221013-99-108854-v3-s2048.jpeg
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer., Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Am 31. Januar 2023 endet die Frist für die Grundsteuererklärung. Diese war ursprünglich sogar auf den Oktober 2022 datiert, wurde jedoch auf Grund zu weniger Abgaben verlängert. Kurz vor Ende der Frist sind nun trotzdem erst gut die Hälfte der Erklärungen eingegangen. Was passiert nun, wenn man die Frist zur Grundsteuererklärung verpasst? Welche Strafen drohen? Und welche Möglichkeite Sie haben, um eine Fristverlängerung zu beantragen.

Grundsteuererklärung: Diese Strafen drohen in den Bundesländern bei Versäumnis

Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: Säumige erhalten hier zunächst ein Erinnerungsschreiben mit einem neuen Abgabetermin. Erst danach könnte es Versäumniszuschläge und Zwangsgelder geben.

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: Auch hier sollen Betroffene zunächst schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. Hier ist allerdings noch nicht klar, wann es Säumniszuschläge geben wird.

Bayern: Hier gibt es in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit der Fristverlängerung. Verspätungszuschläge und andere Maßnahmen seien möglich, es werde aber die Dauer der Abgabefrist und das neue Verfahren zur Grundsteuer berücksichtigt.

Hamburg: Hier ist noch unklar, was bei einem Versäumnis passiert. Zwangsgelder werden aber in jedem Fall schriftlich angekündigt.

Grundsteuererklärungsfrist versäumt: Nach der ersten Mahnung kann es teuer werden

Bis dato klingen die Strafen bei versäumter Grundsteuererklärungsfrist unspektakulär. Aber es kann auch teuer werden. Im schlechtesten Fall drohen als Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro Monat, die man über der Frist ist. Häufig ist auch von einer Höchststrafe von 25.000 Euro zu lesen. Die wird es laut Experten aber wohl eher nicht geben.

Richtig teuer wird es, wenn das Finanzamt die Grundsteuer schätzt. Dann wird häufig die Wohnfläche größer angenommen, als sie eigentlich ist. Demzufolge steigt dann auch der Betrag der Grundsteuer. Die festgelegte Grundsteuer soll dann ab 2025 für 7 Jahre gelten.

Steuerexperte: Grundsteuerklärung „so schnell wie möglich“ abgeben

Steuerexperten raten dennoch, die Grundsteuererklärung „so schnell wie möglich“ abzugeben. „Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde.“ Und das sei die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt.

Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre.

31.01.2023 - Fristende

Jetzt zum Fristende geraten viele in Torschlusspanik und das bedeutet, dass der Elster-Server völlig überrannt wird. Bekommen Sie Ihre Erklärung nicht mehr übermittelt, ist die Frist vorbei.

Frist verlängern per Musterbrief

14 von 16 Bundesländern verzichten vorerst auf Mahngebühren und setzen stattdessen auf Erinnerungsschreiben. Diese enthalten neue Fristen. Wer diese wiederum versäumt, dem drohen Kosten. Anstatt abzuwarten, sollten Sie lieber aktiv werden.

Da die Deadline schon am 31. Januar ist, sollte der Antrag auf eine Fristverlängerung bis dahin gestellt werden – dies funktioniert unter anderem über die Online-Plattform Elster oder per Brief ans Finanzamt. Dabei muss der Antrag auf Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Adresse
  • Steuernummer des Grundstücks (findet man z. B. im letzten Grundsteuerwertbescheid)
  • Neuer Abgabetermin
  • Begründung für die Fristverlängerung (z. B.: fehlende Unterlagen, Krankheit oder Auslandsaufenthalt)
    Der Grund für das Versäumnis, die Frist einzuhalten, muss triftig und entschuldbar sein.
  • Aufforderung an das Finanzamt, eine Bestätigung der Verlängerung zu senden


undefined
Radio Brocken
Audiothek