05. November 2025 – Radio Brocken
Millionen Autofahrer müssen bis Januar 2026 ihren Führerschein umtauschen. Wir erklären, wer betroffen ist, was der Umtausch kostet und wie er abläuft.
Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein bekommen hat, muss jetzt handeln. Am 19. Januar 2026 läuft eine wichtige Frist ab – und wer sie verpasst, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise auch Ärger im Ausland. Doch keine Panik: Der Umtausch ist unkompliziert, und wir erklären Ihnen genau, wann Sie dran sind und was Sie beachten müssen.
Warum überhaupt umtauschen? Die EU macht Ernst mit der Fälschungssicherheit
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher im Scheckkartenformat vorliegen. Was nach bürokratischem Aufwand klingt, hat einen guten Grund: Die alten Dokumente – ob nun vergilbte Papierscheine oder frühe Plastikkarten – lassen sich relativ leicht fälschen. Die neuen Chipkarten mit modernen Sicherheitsmerkmalen sollen dem einen Riegel vorschieben.
In Deutschland läuft der Umtausch bereits seit Jahren in Wellen. Dabei spielt es eine Rolle, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und in welchem Jahr Sie geboren sind. Klingt kompliziert? Ist es auch ein bisschen – aber wir bringen Licht ins Dunkel.
Die nächste Deadline: Januar 2026 für Kartenführerscheine von 1999 bis 2001
Wenn Sie Ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 bekommen haben, tickt die Uhr. Bis zum 19. Januar 2026 müssen Sie das alte Dokument gegen ein neues austauschen. Das betrifft Millionen deutscher Autofahrer, die damals gerade frisch ihren Führerschein gemacht haben.
Für alle anderen Kartenführerscheine gelten gestaffelte Fristen:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein kleiner Trost: Sie müssen Ihre Frist nicht bis zur letzten Minute ausreizen. Der Umtausch ist jederzeit möglich – und je früher Sie dran sind, desto entspannter läuft's.
Papierführerschein? Dann haben Sie die Frist längst verpasst
Besonders eilig haben es alle, die noch einen der alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine besitzen. Die letzte Umtauschfrist für diese Dokumente ist bereits am 19. Januar 2025 abgelaufen. Wer jetzt noch mit so einem Schätzchen unterwegs ist, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen.
Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Sie vor 1953 geboren wurden, dürfen Sie sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – egal ob Papier oder Karte und unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Was passiert, wenn ich zu spät dran bin?
Die gute Nachricht: Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn das Dokument nicht mehr gültig ist. Die schlechte: Es droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Und im Ausland kann es richtig unangenehm werden. Besonders beim Anmieten eines Mietwagens könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein aufkreuzen.
So läuft der Umtausch ab: Einfacher als gedacht
Aufatmen können alle, die vor einer erneuten Fahrprüfung zittern: Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Keine ärztliche Untersuchung, keine Prüfung, kein Stress. Sie bekommen einfach ein neues Dokument mit denselben Berechtigungen.
Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts. Je nach Kommune läuft das unterschiedlich ab – mancherorts geht's online, anderswo müssen Sie persönlich erscheinen. Ein Blick auf die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde lohnt sich vorab.
Das brauchen Sie für den Umtausch:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Den alten Führerschein im Original
- In manchen Fällen: Eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde (falls Ihr Führerschein woanders ausgestellt wurde)
Die Kosten halten sich in Grenzen: Rund 25 Euro Gebühren plus eventuell Versandkosten und das Passfoto. Nach etwa vier bis sechs Wochen sollte Ihr neuer Führerschein da sein – bei hohem Andrang kann es auch mal länger dauern.
Achtung: Prüfen Sie Ihre Fahrerlaubnisklassen genau
Wenn Sie Ihren neuen Führerschein in den Händen halten, sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob alle Ihre bisherigen Berechtigungen korrekt übertragen wurden. Besonders bei älteren Führerscheinen der Klasse 3 (Pkw) oder Klasse 1 (Motorräder) ist das wichtig.
Denn: Die alten Klassen erlaubten oft mehr als die heutigen. Ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 berechtigt beispielsweise zum Fahren schwererer Fahrzeuge als der heutige B-Führerschein. Diese Berechtigungen werden durch Schlüsselzahlen auf dem neuen Dokument festgehalten – ein Bestandsschutz garantiert, dass Sie nichts verlieren.
Der neue Führerschein hat ein Verfallsdatum
Eine Neuerung, die viele überrascht: Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Ähnlich wie bei Reisepässen oder Personalausweisen müssen Sie das Dokument danach erneuern lassen. Das gilt für alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Keine Sorge: Auch dann ist keine neue Prüfung fällig. Es geht nur darum, dass das Foto aktuell bleibt und die Sicherheitsmerkmale auf dem neuesten Stand sind.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein-Umtausch
Kann ich meinen alten Führerschein als Erinnerung behalten?
Ja, das ist möglich! Nach dem Umtausch können Sie Ihren alten Führerschein wieder mit nach Hause nehmen. Die Behörde macht ihn vorher ungültig – etwa durch Lochung oder einen Stempel. Viele Menschen bewahren ihren ersten Führerschein als Erinnerungsstück auf, schließlich war die bestandene Fahrprüfung für die meisten ein wichtiger Meilenstein.
Muss ich wirklich bis zur Frist warten oder kann ich auch früher umtauschen?
Sie können jederzeit umtauschen, auch lange vor Ihrer offiziellen Frist. Das kann sogar sinnvoll sein: Wenn Sie früh dran sind, vermeiden Sie den Ansturm kurz vor Fristablauf und bekommen leichter einen Termin. Außerdem haben Sie mehr zeitlichen Puffer, falls bei der Bearbeitung etwas schiefgeht oder Sie Unterlagen nachreichen müssen.
Was passiert, wenn ich im Ausland mit abgelaufenem Führerschein kontrolliert werde?
Innerhalb der EU bleibt Ihre Fahrerlaubnis zwar formal bestehen, aber Sie riskieren Ärger mit den Behörden. Besonders problematisch wird es bei Mietwagenfirmen: Viele akzeptieren nur gültige Dokumente und verweigern die Herausgabe des Fahrzeugs. Im schlimmsten Fall stehen Sie im Urlaub ohne Auto da. Das Verwarngeld von zehn Euro in Deutschland ist da noch das kleinste Problem.