12. November 2021 – dpa Nachrichten
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Gehören Sie auch dazu?
Wann haben Sie Ihre Fahrerlaubnis gemacht? Wenn Sie noch einen Papier-Führerschein (ausgestellt bis 31.12.1998) haben, müssen Sie den definitiv umtauschen. Oder haben Sie schon einen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013)? Dann müssen Sie den in den kommenden Jahren ebenfalls umtauschen. Dieser Prozess des Umtausches aller alten Führerscheine muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass die Ämter auch eine gewisse Bearbeitungszeit haben. Beantragen Sie rechtzeitig Ihren neuen Führerschein, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Bei uns in Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Umtausch erfolgt ohne Prüfung
So einfach funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Das geht natürlich ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Achtung Verwarngeld: Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Dieses wird spätestens dann fällig, wenn Sie mit Ihrem alten und dann ungültigen Führerschein fahren und in eine Verkehrskontrolle geraten. Dann nämlich müssen Sie nicht nur die Strafe zahlen, sondern den umgetauschten Führerschein schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen.
Verpassen Sie auch dies, droht ein weiteres Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Dennoch können Sie einigermaßen beruhigt sein, denn auch wenn Sie die Frist versäumen, begehen Sie keine Straftat.
Um aber dennoch Bußgelder wegen versäumter Umtauschfrist für ältere Führerscheine zu vermeiden, sollten Sie den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen. Die nämlich benötigen für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags etwa 4 bis 6 Wochen.
Auch im Ausland können Sie dann Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.
Welche Fristen-Tabelle ist für mich entscheidend?
Ausstellungsdatum:
Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.
Beachten Sie: Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 müssen sich bei dem Umtausch an dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers orientieren - siehe Tabelle 1. Die Dokumente mit einer Ausstellung ab dem 1. Januar 1999 müssen nach Ausstellungsjahr umgetauscht werden- siehe Tabelle 2.
Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1.2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.1.2026 |
2002 – 2004 | 19.1.2027 |
2005 – 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bis zum 19. Juli müssen die Betroffenen (also die zwischen 1953 und 1958 Geborenen, für die die Frist am Mittwoch ausläuft) jetzt keine Strafe zahlen, darauf haben sich die Innenminister der Bundesländer geeinigt. Wie es danach genau weitergehen soll, wollen die Bundesländer gemeinschaftlich klären.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw- und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet - dann bekommen Sie eine neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Was brauche ich für den Umtausch?
Alle Pkw- und Motorradfahrer brauchen folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.
Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Sie dürfen Ihren alten Führerschein behalten. Der wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.
Kann man bereits jetzt umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.