14. Februar 2022 – dpa Nachrichten

Finanztest

Finanztest - Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Am Montag brauchen Sie halt manchmal 5 Minuten, um die Arbeitsschuhe anzuziehen oder am Freitag lassen Sie einfach die Mittagspause ausfallen, um eher Feierabend zu machen, da ist doch nichts verkehrt dran. Oder?

Zeit computer arbeit laptop arbeit © pixabay

Sicher hat der ein oder andere von uns auch schon mal einen Trick angewandt, um die Arbeitszeit ein wenig zu verkürzen. Für Ihre Arbeitszeit werden Sie bezahlt, aber welche Tätigkeiten fallen alles unter die Arbeitszeit? Die Zeitschrift "Finanztest" hat Antworten auf all die Fragen, die sich sonst keiner zu stellen traut.


Arztbesuch

Arztbesuche gehören in die Freizeit. Mit der Ausnahme von notwendigen Arztbesuchen, für diese können Sie bezahlt freigestellt werden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass es sich bei dem Termin um eine medizinische, zeitliche oder terminliche Notwendigkeit handelt. Beispielweise mit einem akuten Blinddarm müssen sie sofort zum Arzt gehen oder bei einer Blutuntersuchung, die nur am Morgen auf nüchternen Magen durchführbar ist. Auch wenn Sie da schon längst Dienst haben. Da muss Sie der Arbeitgeber freistellen.


Raucherpause

Manchmal muss es einfach eine Zigarette sein, um zu entspannen und den Kopf freizubekommen. Gesetzlich sind diese Pausen nicht festgelegt. Selbst wenn das Unternehmen die Zigarettenpause erlaubt, gehört sie normalerweise zur Freizeit und die Zeit muss von den Mitarbeitern nachgearbeitet werden.


Dienstreise

Die Regelung für Arbeitszeiten und Überstunden auf Dienstreisen sind ganz unterschiedlich, ein Blick in den Arbeitsvertrag wird Ihnen helfen. Das Gesetz macht wenig Angaben. Fest steht, dass Reisezeit auch Arbeitszeit ist, wenn die Arbeitnehmer während der Fahrt oder dem Flug dienstlich beschäftigt sind. Die Fahrt im Auto zu einem externen Termin zählt auch, so die Experten der Finanztest.


Außendienst

Ob die Wegezeit als Arbeitszeit gerechnet wird, hängt von bestimmten Faktoren ab. Wenn Sie morgens von Ihrem Wohnort zu Ihrem ersten Kunden fahren, dann beginnt Ihre Arbeitszeit mit Beginn der Fahrt. Bei Personen, die keinen festen Arbeitsort haben, zählt die Fahrt von Zuhause und zurück vom Einsatzort als Arbeitszeit.


Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Sowohl beim Bereitschaftsdienst als auch bei der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer jederzeit erreichbar sein. Bereitschaftsdienst fällt unter vergütete Arbeitszeit und Pauschalen sind in den Dienstverträgen vereinbart. Der Unterschied zur Rufbereitschaft ist, dass sich Arbeitnehmer aufhalten können, wo sie möchten. Sie müssen nur jederzeit erreichbar sein. Wenn Sie Ihre Zeit nicht frei gestalten können, weil Sie schnell am Arbeitsplatz sein müssen, dann zählt auch die Rufbereitschaft zur Arbeitszeit. Haben Sie im Homeoffice das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen? Das müssen Sie gar nicht, sagen die Experten der Finanztest. Im Homeoffice gilt auch die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, sowie die Pausenzeiten. Sie müssen also nicht ständig und überall erreichbar sein.


No-Gos im Homeoffice

Die Waschmaschine anmachen oder die Wäsche aufhängen, können Sie das gern tun, nur als Arbeitszeit gilt das nicht. Wenn Sie Wäsche waschen und aufhängen oder kurz den Hund ausführen, müssen Sie die Zeit auch nacharbeiten. Für Unsichere gilt der Grundsatz: alles, was Sie im Büro machen können, dürfen Sie auch zu Hause tun. Deswegen ist ein kurzer Gang in die Küche oder auf Toilette natürlich erlaubt.


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