25. Juli 2023 – Radio Brocken

Ferienjobs

Ferienjobs: Diese Regeln sollten Sie kennen

Die Sommerferien sind in vollem Gange und viele Schüler wollen sich in der Zeit mit Ferienjobs etwas dazu verdienen. Damit Ihre Kinder nicht ausgenutzt werden, sollten Sie diese Regeln kennen.

Geldtausch

Tolle Markenklamotten, Handys und Ausgehen mit Freunden können ganz schön ins Geld gehen, daher kann es nicht schaden, ein bisschen Geld nebenher zu verdienen. Während der Schulzeit gestaltet sich das oft schwierig, deshalb greifen viele Schülerinnen und Schüler gerne auf Ferienjobs zurück – besonders dann, wenn keine größeren Reisen mit Familie oder Freunden geplant sind. So verbinden sie mehrere Vorteile miteinander: Sie verdienen Geld, sammeln erste Erfahrungen für das Berufsleben und nutzen die Ferienzeit sinnvoll. Doch worauf sollte man achten und was muss man wissen, wenn man sich für einen Ferienjob entscheidet?

1. Mindestalter und Arbeitszeit

Ferienjobber müssen mindestens 15 Jahre alt sein, aber unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder zwischen 13 und 15 Jahren für maximal 2 Stunden täglich in leichten Tätigkeiten beschäftigt werden. Jugendliche, die noch nicht 18 und vollzeitschulpflichtig sind, dürfen mit Erlaubnis der Eltern für 20 Arbeitstage im Kalenderjahr in den Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeiten für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in den Ferien sind von 6 bis 20 Uhr für höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

2. Arbeitsschutz

Vor Arbeitsbeginn erhalten Ferienjobber eine Sicherheitsunterweisung. Gefährliche und schwere Arbeiten sind verboten, einschließlich Arbeiten mit schweren Lasten, in unfallgefährdeten Umgebungen, bei extremer Witterung und mit schädlichen Stoffen.

3. Arbeitsvertrag

Ferienjobs sind in der Regel befristet, und ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss vor Beginn der Arbeit vereinbart werden. Wesentliche Arbeitsbedingungen sind seit dem 1. August 2022 gemäß dem geänderten Nachweisgesetz schriftlich festzuhalten und dem Ferienjobber auszuhändigen.

4. Urlaubsanspruch

Ferienjobber haben Anspruch auf Urlaub, der sich nach dem Alter richtet und für jeden vollendeten Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs beträgt. Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes, und bei einer tariflichen Regelung gelten dessen Vorschriften.

5. Versicherung

Ferienjobs müssen vom Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Jahresmeldung an die Unfallversicherung gemeldet werden, und Ferienjobber müssen über das DEÜV-Verfahren angemeldet werden.

6. Mindestlohn

Grundsätzlich gilt das Mindestlohngesetz, aber Ausnahmen existieren für minderjährige Ferienjobber ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Tarifverträge können zu Abweichungen führen, wobei höhere Mindestlöhne eingehalten werden müssen, falls sie an einen Tarifvertrag gebunden sind.

7. Steuern und Sozialabgaben

Der Lohnsteuerabzug erfolgt über die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum. Ferienjobber, die ledig und in Steuerklasse 1 sind, zahlen in der Regel bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von circa 1.290 Euro keine Steuern. Für Ferienjobber, die mehr verdienen und Lohnsteuer zahlen, können zu viel gezahlte Steuern über eine Einkommensteuererklärung erstattet werden. Als "kurzfristig Beschäftigte" in den Sommerferien müssen Ferienjobber keine Sozialabgaben zahlen, wenn sie maximal 3 Monate durchgehend oder 70 Tage im Jahr arbeiten.

8. Das sollten Sie außerdem noch wissen

Ein Ferienjob kann sich auf andere Einnahmen auswirken und zu Kürzungen führen. Insbesondere kann dies den gesetzlichen Unterhalt beeinflussen, wenn man diesen erhält. Auch der Anspruch der Eltern auf Kindergeld kann davon betroffen sein. Wenn das Kindergeld entfällt, könnten die Eltern zusätzliche steuerliche Verluste erleiden, wie den Verlust des Ausbildungsfreibetrags.

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