04. Februar 2022 – dpa Nachrichten

Einkaufen

Fünf erstaunliche Dinge, die in jedem Supermarkt streng verboten sind

Für viele ist es ein wöchentliches Ritual: der Besuch im Supermarkt. Für manche sogar fast täglich. Vertrautes Terrain, sollte man meinen. Es gibt aber Dinge, die sollten Sie dort besser nicht machen, denn sie sind definitiv verboten. Und die wenigsten Einkäufer wissen es.

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Ein Einkaufswagen mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs wird über den Parkplatz eines Supermarkts geschoben. , Foto: Jens Büttner/dpa/Archivbild

Nicht, dass direkt die Polizei anrücken würde, aber dass man selber etwas Verbotenes tut, ohne es zu wissen, ist ja auch schon komisch genug.

Diese Dinge sind im Supermarkt schlicht verboten

Verbot 1: Probe-Naschen

Na, die Weintrauben sehen aber lecker aus. Schmecken die aber auch? Schnell mal eine in den Mund geschoben und probiert. An sich kein großes Ding, aber rein rechtlich definitiv schon, denn die konsumierte Ware war ja noch nicht bezahlt und somit begehen Sie rechtlich gesehen einen Diebstahl.

Verbot 2: Am Shampoo oder am Deo schnuppern

Vielen machen es. Shampoo-Flasche aus dem Regal, Verschlusskappe auf und die Nase drüber. Oder ein kurzer Sprühstoß vom Deo in die Luft oder auf die Hand. Hmm, riecht aber gut. Aber auch das ist verboten, wenn ein Siegel dabei gebrochen wird. Lässt sich die Verpackung ohne Schaden wieder schließen, ist es zwar in Ordnung, wird aber trotzdem nicht gerne gesehen.

Verbot 3: Hamsterkäufe bestimmter Produkte

Grundsätzlich ist natürlich jeder Supermarkt an möglichst viel Umsatz und damit Gewinn interessiert. Allerdings gibt es bei bestimmten Produkten Mengenobergrenzen pro Einkäufer.
Damit stellt der Supermarkt sicher, dass auch andere Kunden noch an Spezialangebote herankommen. Kostet eine bestimmte Kaffeesorte also im Aktionszeitraum X nur die Hälfte, wird sicherlich kein einzelner Kunde mit 50 Päckchen dieser Sorte den Supermarkt verlassen.

Verbot 4: Einkaufswagen mit nach Hause nehmen

Sie wohnen gleich um die Ecke von Ihrem Supermarkt und haben schon oft überlegt, den vollen Einkaufswagen nach dem Einkauf einfach bis nach Hause zu schieben? Ist doch eigentlich ganz praktisch und geht schneller als die Einkäufe in Taschen umzupacken. Das sollten Sie lieber lassen, denn der Einkaufswagen ist Eigentum des Supermarktes und darf das zum Markt gehörende Gelände nur in Ausnahmefällen verlassen.

Verbot 5: Ware bereits im Laden konsumieren

Sie haben Durst oder großen Hunger und können nicht warten, bis Sie endlich an der Kasse dran sind und alles bezahlt haben? Also aufgemacht das kühle Nass oder die Würstchenpackung und rein damit. Natürlich zeigt man die Flasche oder die Verpackung an der Kasse vor und zahlt für sie. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht. Wenn die Angestellten nichts dazu sagen, ist das reine Kulanz.


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