22. Juni 2022 – Radio Brocken

Auto

Führerschein-Tausch bis 19. Juli: Diese Jahrgänge sind betroffen

Einige Autofahrer und Autofahrerinnen müssen in diesem Jahr ihren Führerschein umtauschen. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten die Fristen eingehalten werden.

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Zwei Führerscheine liegen auf einem Tisch., Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild

Auf Grund von Corona wurde die Frist für den Führerscheinumtausch verlängert. Nun naht jedoch der Termin.

Führerscheinumtausch bis 19. Juli 2022 möglich

Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Juli 2022 ihre Führerscheine umtauschen. Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden.

Warum ist das so? Führerscheine sollen EU-weit einheitlich werden. Durch die EU-Verordnung sollen Fälschungen nur noch schwer möglich sein. Außerdem sollen die Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.

Führerscheintausch: Die Jahrgänge im Überblick

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerschein-Umtausch: Was passiert, wenn jemand die Frist verpasst?

Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der Führerschein ungültig und ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro droht. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber bestehen, sprich, es muss keine neue Fahrprüfung abgelegt werden.


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