03. November 2022 – Radio Brocken

Energie

Entlastungen in der Energiekrise: Soforthilfen, Strom- und Gaspreisbremse

Bund und Länder haben sich auf Entlastungen der Bevölkerung geeinigt. Neben Soforthilfen im Dezember gibt es eine Strom- und Gaspreisbremse ab 2023.

urn-newsml-dpa-com-20090101-210710-99-329680_large_4_3.jpg
Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. , Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Bund und Länder auf Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung geeinigt.

So soll die Gaspreisbremse funktionieren

Wie geplant, soll die Gaspreisbremse ab März 2023 in Kraft treten. Laut Beschluss wird sogar eine Rückwirkung zum 1.Februar 2023 angestrebt. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll das Gas 12 Cent pro Kilowattstunde kosten. Bei der Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Soforthilfe: Zahlungen im Dezember werden übernommen

Um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, soll es Soforthilfen geben. Der Bund übernimmt daher die fälligen Abschlagszahlungen im Dezember 2022 für Gas und Fernwärme.

Gaspreisbremse für die Industrie

Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. Für bis zu 25.000 große industrielle Gasverbraucher soll ein Verbrauch von 70 Prozent des Jahres 2021 mit Staatsgeld subventioniert werden.

Am 18.11. soll die Maßnahmen im Kabinett gebilligt werden. Die Einmalzahlung im Dezember hat die Bundesregierung bereits beschlossen.

Strompreisbremse schon ab Januar 2023

Anders als die Gaspreisbremse soll die Strompreisbremse bereits ab Januar 2023 greifen. Eine Basisversorgung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen soll dann zu günstigeren Preisen gewährleistet werden.

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

undefined
Radio Brocken
Audiothek