Änderungen im August

Das ändert sich im August 2023: Abgabe der Steuererklärung, Android-Änderungen & modernisierte Ausbildungsberufe

Auch im August 2023 gibt es wieder neue Gesetze und Änderungen, die für Sie wichtig werden.

August

Abgabe der Steuererklärung für 2021

Noch bis zum 31. August haben Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2021 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lassen, Zeit. Die Frist wurde aufgrund des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes im Mai verlängert, um die Steuerberater zu entlasten, die während der Pandemiezeit zusätzliche Arbeit durch die Prüfung von Corona-Hilfen hatten. Für diejenigen, die ihre Steuererklärung ohne Hilfe abgeben, war der reguläre Abgabetermin der 31. Oktober 2022.

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, müssen bis zum 31. August die Schlussabrechnung vorlegen. Diese muss, wie auch der ursprüngliche Antrag, von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Die unbürokratisch gewährten Corona-Wirtschaftshilfen werden nun im Nachhinein überprüft. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung wurde aufgrund eines "erhöhten Antragaufkommens" bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und kann nach Einzelfallprüfung gewährt werden.

Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr

Am 1. August startet das neue Ausbildungsjahr in Deutschland, und fünf Berufe wurden an die Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt angepasst. Die Berufe Glasapparatebauer/in, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin (früher: Verfahrensmechaniker/in - Kunststoff- und Kautschuktechnik), Mediengestalter/-in (Digital und Print) und Steuerfachangestellte/r erhielten aktualisierte Ausbildungsordnungen. Zudem wurde der neue Beruf Gestalter/-in für immersive Medien eingeführt, der sich mit der Entwicklung von Konzepten und Technologien für Virtuelle und Augmentative Realität (VR und AR) befasst. Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene nun die Wahl zwischen 327 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.

Mehr Geld für Auszubildende im Bäckerhandwerk

Auszubildende im Bäckerhandwerk erhalten ab August mehr Geld aufgrund eines neuen Tarifvertrags, der bundesweit gilt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. haben sich auf Erhöhungen für Lehrlinge in allen Ausbildungsjahren geeinigt. Zusätzlich wird ein 29-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. In Bundesländern ohne dieses Angebot erhalten die Azubis 29 Euro als Fahrtkostenzuschuss. Zudem wird es bis zum 31. Dezember 2024 eine monatliche Inflationsausgleichprämie (IAP) von 50 Euro geben, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Die neuen Ausbildungsvergütungen im Überblick:

  • Vorher: 1. Jahr: 680 Euro, 2. Jahr: 755 Euro, 3. Jahr: 885 Euro
  • Ab 01.08.23: 1. Jahr: 860 Euro + 50 Euro IAP, 2. Jahr: 945 Euro + 50 Euro IAP, 3. Jahr: 1.085 Euro + 50 Euro IAP

Neue Regeln für Baustoffe

Ab dem 1. August tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und obwohl Verbraucher anfangs nur geringfügige Auswirkungen bemerken werden, könnten sie langfristig davon profitieren. Zum ersten Mal wird bundesweit einheitlich und rechtlich verbindlich festgelegt, wie Recycling-Baustoffe, Schlacken und Aschen hergestellt und verwendet werden dürfen. Diese Baustoffe finden in Straßen, Schienen und Lärmschutzwänden Verwendung, und das Hauptziel ist, die Freisetzung von Schadstoffen durch Sickerwasser in Boden und Grundwasser zu reduzieren und Verunreinigungen zu verhindern.

Android-Änderungen

Im August 2023 steht eine bedeutende Veränderung von Google und Samsung für Smartphones mit dem Android-Betriebssystem bevor. Die Einführung der neuen Regelungen namens Android 14 hat das Ziel, zu verhindern, dass im Hintergrund laufende Apps plötzlich beendet werden. Dadurch wird zum Beispiel verhindert, dass der Wecker versehentlich ausgeschaltet wird oder Nachrichten nicht verschickt werden können. Die Umsetzung dieser Neuerung beginnt am 31. August. Ein weiterer positiver Effekt dieser Regelungen ist eine längere Akkulaufzeit, da nun strikt zwischen Apps im Vordergrund und im Hintergrund unterschieden wird.

Verbot von Leuchtstoffröhren

Ab dem 23. August dürfen Leuchtstoffröhren der Modelle T5 und T8 mit Standardlängen nicht mehr hergestellt und in den Handel gebracht werden aufgrund der EU-Verordnung "Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen". Lagerbestände dürfen jedoch abverkauft werden, und bestehende Leuchtmittel können weiterhin verwendet werden. Dennoch ist es ratsam, auf stromsparende und nachhaltigere Alternativen wie LED-Leuchten umzusteigen. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, nach und nach energieineffiziente Leuchtmittel aus dem Verkehr zu ziehen, ähnlich wie bei Energiesparlampen und linearen Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm vor zwei Jahren.

Förderung von Elektroautos: Umweltbonus nur noch im August auch für Unternehmen

Gewerblich genutzte Elektroautos erhalten den Umweltbonus nur noch bis zum 31. August. Danach wird die Förderung nur noch für Privatpersonen bei privater Nutzung des Fahrzeugs gewährt. Antragstellende Personen müssen sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein, und bei Privatleasings ist eine gewerbliche Nutzung oder ein Einsatz bei "selbständigen beruflichen Tätigkeiten" ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und andere freiberufliche Einrichtungen ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betont.

Sportvereinsscheck über 40 Euro

Bund und Deutscher Olympischer Sportbund bieten Neu-Mitgliedern bis zum 31. August einen Sportvereinsscheck über 40 Euro an. Die Aktion soll dazu animieren, mehr Sport zu treiben und die Mitgliederzahlen in den Vereinen zu steigern. Interessierte sollten sich beeilen, da das Kontingent begrenzt ist. Die Gutscheine können im Downloadportal abgerufen werden.

Schulungspflicht bei gewerblichem Einsatz von Polyurethan-Produkten

Ab dem 24. August 2023 müssen Personen, die industriell oder gewerblich mit Polyurethan-Produkten arbeiten, dafür geschult sein. Der Grund dafür sind die in den Produkten enthaltenen Diisocyanate, die als krebsverdächtig eingestuft werden und bei unsachgemäßer Anwendung Atemwegs- und Hauterkrankungen verursachen können.

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